Erstmals in Deutschland soll ein Gericht klären, ob die Nutzung von Fotografien zum Training von KI-Modellen rechtmäßig erfolgt. Der Deutsche Fotorat hat zu Beginn der juristischen Klärung eine aktuelle Stellungnahme veröffentlicht.
Am 25. April beginnt vor dem Landgericht Hamburg der erste Prozess in Deutschland, in dem sich ein Fotograf dagegen wehrt, dass seine Bilder zum Training von KI-Bildgeneratoren verwendet werden.
Urheberrechtsanwalt Sebastian Deubelli vertritt den Fotografen Robert Kneschke bei dessen Klage gegen den wichtigsten Lieferanten solcher Trainingsdaten. Dabei geht es um den ersten Schritt des KI-Trainings – die Erfassung von Bildern in der Datenbank „LAION 5B“. Dieses Verzeichnis mit mehr als fünf Milliarden Bildern liegt vielen aktuellen Bildgeneratoren zugrunde.
Der Deutsche Fotorat in seiner Stellungnahme: „Damit wird ein Verfahren in Gang gesetzt, von dem sich viele Kreative die Stärkung ihrer Rechte gegenüber der explosionsartig expandierenden Branche der KI-Anbieter erhoffen, deren Erzeugnisse immer stärker in Konkurrenz zum Werk menschlicher Urheber stehen.
Bildgeneratoren mit Künstlicher Intelligenz werden bekanntlich in einer sogenannten Trainingsphase mit Milliarden von Fotos gefüttert, die zum größten Teil aus dem Internet stammen, also etwa von Webseiten, aus Posts auf Social-Media-Plattformen oder anderen online zugänglichen Veröffentlichungen. In den allermeisten Fällen geschieht dies ohne Wissen oder Zustimmung der Bildautoren. Ob dies rechtlich zulässig ist, gilt unter Juristen als umstritten.
Im Mittelpunkt der juristischen Bewertung stehen zwei Fragen: Kann sich der gemeinnützige LAION e.V. bei seiner Sammlung auf Ausnahmen vom Urheberrecht berufen, die eigentlich für Analysen in der wissenschaftlichen Forschung geschaffen wurden? Und dürfen diese Daten kommerziellen Anbietern von Bildgeneratoren zur Verfügung gestellt werden, ohne dass die Fotografen dem zugestimmt haben und eine Vergütung erhalten?
Die Bedeutung des Verfahrens geht somit weit über den konkreten Fall hinaus, in dem ein Fotograf die Löschung seiner Bilder aus der LAION-Datenbank fordert. Sollte die Herkunft der Trainingsdaten juristisch angreifbar sein, könnte in einem nächsten Schritt auch Anbietern von KI-Bildgeneratoren der Verkauf ihrer Dienste erschwert werden.
Der Deutsche Fotorat begrüßt den Vorstoß, die komplexe Materie vor ein deutsches Gericht zu bringen. Das Verfahren sendet ein wichtiges Signal an Kreative, die derzeit keine Möglichkeit haben, die Entwicklung der KI-Werkzeuge mitzubestimmen oder am Erfolg der Generatoren zu partizipieren, die mit Hilfe ihrer Werke entstanden sind“, so der Dachverband der deutschen Fotoszene.
Foto: ©Alexey Testov