Der Deutsche Fotorat ist seinem Ziel der offiziellen Anerkennung analoger Fotoverfahren als immaterielles Kulturerbe durch die UNESCO einen großen Schritt näher gekommen. Die analoge Fotografie wird in das Landesinventar des Immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen eingetragen.
Außerdem hat das Land Nordrhein-Westfalen die analoge Fotografie als Kulturform für das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes nominiert.
Claudia Determann vom Ministerium für Kultur- und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen: „Die Landesjury für das Immaterielle Kulturerbe von Nordrhein-Westfalen erachtet die analogen fotografischen Verfahren für eine wichtige Stufe innerhalb der Entwicklung der Fotografie. Sie stellt fest, dass heutzutage immer weniger Personen diese alten Techniken beherrschen, die jedoch für das Verständnis und die Restaurierung von historischen Fotokonvoluten und -sammlungen unabdingbar sind. Der Erhalt der Kulturform durch die Weitergabe des zugrundeliegenden Wissens und Könnens innerhalb der Trägergruppe der analogen Fotografie erscheint dringend wünschenswert, damit dieser durch alle gesellschaftlichen Schichten gehende Bereich der Erinnerungskultur auch in Zukunft begreifbar bleibt.“
Christian Klant vom Deutschen Fotorat: „Das Anerkennungsverfahren erfolgt mehrstufig, die jetzt erfolgte Nominierung für die Aufnahme als lebendige Tradition in die Liste des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland ist ein erster, ermutigender Erfolg für unser Anliegen.“
Als immaterielles kulturelles Erbe definiert die UNESCO kulturelle Ausdrucksformen, die unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen, von Generation zu Generation weitervermittelt und stetig neu geschaffen und verändert werden. Sie sind im Gegensatz zu den bekannten Welterbestätten oder dem Weltdokumentenerbe nicht materiell greifbar. Das Bundesweite Verzeichnis umfasst aktuell 150 Einträge und beinhaltet ein breites Spektrum deutscher Kulturformen.
Im nächsten Schritt wird die Nominierung für das Bundesweite Verzeichnis noch einmal durch ein Fachkomitee bei der Deutschen UNESCO-Kommission e.V. geprüft und bewertet. Dessen Empfehlungen müssen dann die Kulturministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bestätigen. Eine endgültige Entscheidung soll spätestens im Frühjahr 2025 erfolgen.
„Erst dann steht fest, ob die analoge Fotografie in das Bundesweite Verzeichnis aufgenommen wird“, so Thomas Gerwers, der zusammen mit Christian Klant den Antrag im Namen des Deutschen Fotorats gestellt hat.
Der Deutsche Fotorat als Antragsteller vertritt als Dachverband der Fotografie in Deutschland die Interessen seiner Mitglieder aus unterschiedlichen Bereichen der Fotoszene und engagiert sich darüber hinaus auch für die Fotografie als Kulturgut und visuelles Kulturerbe.