Um der Nutzung von Bildern und anderer Inhalte durch den Webcrawler von OpenAI zu widersprechen, steht jetzt ein maschinenlesbarer Code zur Verfügung.
GPTBot ist der Web-Crawler von OpenAI. Um GPTBot den Zugriff auf Inhalte einer Website zu verwehren, reicht laut OpenAI, den folgenden Code in den robots.txt einer Website aufzunehmen:
User-agent: GPTBot
Disallow: /
Damit wäre zumindest im Fall von OpenAI dem deutschen Urheberrechtsgesetz genüge geleistet, das vorsieht, dass ein Nutzungsvorbehalt bei online zugänglichen Werken in maschinenlesbarer Form erfolgen muss.
Urheber können so die ungefragte Ausbeutung ihres urheberrechtlich geschützten Bildmaterials mittels Datamining durch OpenAI blockieren und ihr Verfügungsrecht über die Verwendung ihrer Werke ausüben.
Allerdings funktioniert das nur, wenn dieselben Bilder nicht auch auf anderen Webseiten erschienen sind, denn der Code schließt keine individuellen Werke vom Datamining aus, sondern nur die von der so gekennzeichneten Webseite. Für parallel, etwa auf auf Social Media Plattformen, veröffentlichte Bilder gilt der so ausgesprochene Vorbehalt gegen deren Verwendung nicht. Hierzu fehlt nach wie vor eine Regelung, bei der die Einbettung eines solchen Hinweises in die EXIF/IPTC-Daten einer Bilddatei ausreichend wäre.
https://platform.openai.com/docs/gptbot