Nachdem die Deutsche Fotografische Akademie, DFA, ihr Positionspapier zu KI-Bildgeneratoren vorgelegt hat, liegt jetzt auch eine Stellungnahme des Berufsverbands Freie Fotografen und Filmgestalter, BFF e.V., zu den Auswirkungen von KI-Technologien vor.
Der BFF möchte das Augenmerk in der öffentlichen Debatte zu Chancen und Risiken der KI-Technologie auf die durch diese veränderten Bedingungen für professionelle Fotografen und Filmschaffende lenken, weil die wirtschaftlichen Grundlagen für deren Arbeit durch die aktuellen rechtlichen Regelungen nicht ausreichend geschützt werden und die Gefahr besteht, dass diese nachhaltig negativ beeinflusst werden.
„Der Einsatz von KI-Generatoren begründet eine Innovation, die im Internet veröffentlichten Fotografien einen ganz neuen, zusätzlichen wirtschaftlichen Stellenwert gibt“, so der BFF. „Denn neben ihrer bisherigen Nutzung zu Kommunikationszwecken, werden online veröffentlichte Fotos nunmehr auf eine ganz neue Art und Weise ausgewertet, indem sie KI-Generatoren trainieren. Die Nutzung von Fotos zu Trainingszwecken einer KI stellt damit eine ökonomische Ausbeutung dar, für die deren Bildurheber bisher weder eine Zustimmung erteilt, noch eine Kompensation erhalten haben.
Später folgend droht womöglich der Existenzverlust vieler Fotografen. Denn viele Fotografen befürchten, dass sie überflüssig werden, weil bisherige Kunden und Auftraggeber womöglich anhand von KI-Bildgeneratoren rechtefreie Bilder aus ihrem Bildmaterial und dem unzähliger anderer Bildurheber erstellen könnten. Fotografen haben daher ein Interesse daran, die Nutzung ihrer Fotos zum Training von KI-Systemen zu unterbinden. Bisher mangelt es aber diesbezüglich an tragfähigen Schutzkonzepten“, so der BFF.
Daher lautet die Forderung des Berufsverbandes: „Gesetzliche Regelungen zum Schutz der Werke und der Wirtschaftlichkeit sind unumgänglich“. Außerdem fordert der BFF die Kennzeichnung von mit KI erzeugten Bildern und anderen derartigen Werken sowie die Beteiligung von Urhebern der zum KI-Training verwendeten Werke an den Gewinnen aus jeglicher Nutzung auf.
„Es braucht eine differenzierte öffentliche Debatte über den Umgang mit den neuen technischen Möglichkeiten“, so der BFF. „Es braucht Klarheit über die Aufgaben, die sich der Gesellschaft im Umgang mit den ethischen Herausforderungen durch die KI stellen. … Die ungeschützte, disruptive Veränderung der Kreativwirtschaft hat das Potenzial, einer signifikant hohen Anzahl kreativ tätiger Menschen die wirtschaftliche Basis zu entziehen – und damit ein wesentliches Element unserer pluralistischen Gesellschaft entscheidend zu schwächen.“
Damit teilt der BFF die Auffassung seiner britischen Schwesterorganisation AOP (Association of Photographers, UK): „KI sollte die Kreativbranche unterstützen und nicht mit ihr konkurrieren“, so deren Forderung.
BFF-Justiziarin Dorothe Lanc: „In wirtschaftlicher Hinsicht empfinden viele Fotografen das Vorgehen von KI-Bildgeneratoren als Ungerechtigkeit und Ausbeutung ihres urheberrechtlich geschützten Bildmaterials, da sie dem weder zugestimmt haben, noch dafür entschädigt werden. Sie, die als Urheber gegenüber den Verwertern ohnehin in der ewig schwächeren Verhandlungsposition sind, geraten weiter ins Hintertreffen und haben das Nachsehen – obwohl das Urheberrecht genau das eigentlich verhindern will. Schließlich fußt das Urheberrecht auf dem Prinzip, dass der Urheber selbst und allein die Früchte aus der Verwertung seines Werkes ziehen und eine angemessene Vergütung erhalten soll. Genau dieses Prinzip wird durch den vergütungsfreien, erlaubten Einsatz von KI-Technologieren konterkariert“, so die Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht.
„Der europäische Gesetzgeber mag – als er vor vielen Jahren das Text- und Data Mining (TDM) zuließ – nicht vorhergesehen haben, dass er damit die Büchse der Pandora öffnete. Schließlich waren die heutigen KI-Technologien damals noch nicht bekannt. Es bleibt aber abzuwarten, ob er auf die gegenwärtige Situation reagieren und neue Richtlinien zur Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken durch KI-Systeme schaffen wird.“
Die Erfahrung der Juristin in solchen Fragen: „Das Gesetzgebungsverfahren ist – bedingt durch die europarechtliche Hierarchie – ein langsamer, schwerfälliger Dinosaurier und reagiert ohnehin nur zeitlich verzögert und daher stets verspätet auf neue Technologien …
Derzeit arbeitet man in Brüssel gerade erst an einer EU-Verordnung zur Regulierung von künstlicher Intelligenz. Sie soll sicherstellen, dass KI-Systeme, die in der EU verwendet werden, sicher, transparent, ethisch, unparteiisch und unter menschlicher Kontrolle sind. Es wird erwartet, dass sie frühestens 2025 oder 2026 in Kraft tritt.
Ebenso diskutiert man, ob sich – neben dem Urheberrecht – aus anderen Gesetzen Schutzmöglichkeiten von Trainingsdaten herleiten lassen, wie etwa dem Wettbewerbsrecht, Geheimnisschutzgesetz oder Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Allerdings sind auch diese Überlegungen bisher ergebnislos und bisher ist hierzu noch keine Rechtsprechung bekannt“, so die Düsseldorfer Fachanwältin. Bis es irgendwann vielleicht rechtliche Lösungsergebnisse gibt, sieht der BFF Kamera-Hersteller und Software-Entwickler in der Pflicht, mit neuen Technologien das Verwerten von Bildern durch KI-Systeme zu erschweren oder gar unmöglich machen, so etwa durch die Möglichkeit zur Einbindung dazu notwendiger, maschinen-lesbarer Hinweise in die Metadaten.
Bild: © BFF / Jeutter