Der Verein Laion, der KI-Entwicklern Milliarden Bilddaten zu Trainingszwecken aus dem Internet zugänglich macht, droht dem bekannten Stockfotografen Robert Kneschke aktuell mit Schadenersatzansprüchen.
Die KI von Stable Diffusion nutzt bekanntlich riesige Bilddatenpakete, die der Verein LAION e.V. zu KI-Trainigszwecken zur Verfügung stellt. Jeder der Miliarden enthaltener Datensätze besteht zum Beispiel aus der URL zu einer Bilddatei, der dazugehörigen Bildbeschreibung, den Bildmaßen in Pixeln, der verwendeten Sprache sowie einiger anderer Faktoren.
Über die Webseite „Have I Been Trained?“ kann man die enthaltenen Bildbeschreibungen durchsuchen, um zu sehen, ob etwa die eigenen Bilder in den KI-Trainingssets enthalten sind.
Auch der Stockfotograf Robert Kneschke fand so zahlreiche Bilder aus seinen Bildagentur-Portfolios, aber auch von Kundenseiten oder Webseiten, die selbst illegal Bildersammlungen anbieten, im Laion Datenpool. Kneschke bat daraufhin – so wie derzeit viele Urheber – Laion darum, seine Werke aus den Trainingsdaten zu entfernen.
Als Reaktion erhielt er ein Schreiben der Hannoveraner Anwaltskanzlei „Heidrich Rechtsanwälte“ im Auftrag von LAION e.V., das demnach in nahezu gleicher Form auch andere Fotografen erreichte.
Darin verweist der Laion-Rechtsbeistand darauf, der nicht-gewinnorientierte Verein sei mit dem Ziel ehrenamtlich forschend tätig, selbstlernende Algorithmen im Sinne künstlicher Intelligenz fortzuentwickeln und der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und verletze weder das Urheber-, noch das Datenschutzrecht. Laion unterhalte, so die Kanzlei, „lediglich eine Datenbank, die Links zu im Internet öffentlich abrufbaren Bilddateien enthält“, nicht aber die Bilddaten selbst, weshalb es auch keinen Anspruch auf Löschung geben könnte. „Es existieren bei unserer Mandantin schlicht keine Bilder, die gelöscht werden könnten“, so „Heidrich Rechtsanwälte“. Das Bereitstellen von Links stelle nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung keine Verletzung von Urheberrechten dar, sondern diene lediglich dem Auffinden eines im Internet abrufbaren Inhalts. Auf die Nutzung der verlinkten Werke durch Dritte habe Laion keinen Einfluss. Sofern es eine rechtsverletzende Nutzung durch Dritte gäbe, trage dafür derjenige die Verantwortung, der die Daten online veröffentlicht habe, nicht aber der Verein.
„ Wir weisen außerdem darauf hin, dass unsere Mandantin gemäߧ 97a Abs. 4 UrhG Schadenersatzansprüche geltend machen kann, wenn diese unberechtigt urheberechtlich in Anspruch genommen wird“, beschied die Kanzlei dem Fotografen, der sich allerdings unbeeindruckt zeigt: „Die angebliche Gemeinnützigkeit eines Vereins, welcher unter anderem von einer Firma wie Stability AI mitfinanziert wird, welche wiederum von den Ergebnissen des Vereins kommerziell profitiert, hat mindestens ein „Geschmäckle“, was meiner Meinung nach danach riecht, hier absichtlich eine Konstruktion zu bauen, welche Haftungsfragen auslagern soll“, so Robert Knescke.
„Auch das „ledigliche Unterhalten einer Datenbank“ ist hier meiner Meinung nach etwas zu kurz gegriffen, da neben den oben genannten Datenpunkten auch Daten wie „similarity“, „pwatermark“ oder „punsafe“ enthalten, welche nicht einfach ausgelesen, sondern erstellt werden müssen, was vermutlich zumindest eine temporare Speicherung der Bilddaten erfordert haben wird. Das sind im Detail aber auch Vermutungen, welche wahrscheinlich bei einem Gerichtsprozess geklärt werden müssen“, zeigt er sich kampfbereit und will jetzt einen Prozess anstreben anstreben, um die Frage klären zu lassen, ob das Vorgehen tatsächlich rechtlich so einwandfrei ist, wie die Anwaltskanzlei behauptet.
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