Immer mehr Kameradrohnen bevölkern den Luftraum. Ihre schier unbegrenzten Anwendungsgebiete machen die kleinen Flugobjekte für Fotografen zunehmend attraktiver – sogar für jene, die lieber auf dem Boden bleiben. Kommt eine Drohne jedoch zur Fotoausrüstung hinzu, wird der Versicherungsschutz zunehmend kompliziert.
Drohnen in das bestehende Portfolio aufzunehmen, ist nicht nur eine Frage der Erwerbskosten, sondern auch eine der Versicherungen. Gerade Fotografen, die am Beginn ihrer Karriere stehen, müssen gut kalkulieren und greifen verstärkt auf Leihservices zurück. Das generelle Problem: Die Versicherungsangebote der Leihanbieter selbst sind sehr unterschiedlich – wenn sie überhaupt Versicherungen anbieten. Und nicht alle Foto- und Haftpflichtversicherungen decken Leihvorgänge ab. Besonders bei älteren Haftpflichtversicherungen sind selbstverschuldete Schadensfälle bei Leihgaben normalerweise nicht abgedeckt. Dasselbe gilt für die Berufshaftpflicht.
Generell gilt es bei der Fotoequipment-Versicherung folgende Punkte zu beachten:
1. Equipment sollte auch für kurze Zeiträume (z.B. 14 Tage) dem Versicherungsschutz hinzugefügt oder ausgeschlossen werden können, um Leihgegenstände übergangsweise einbeziehen zu können. Dadurch werden Versicherungsabschlüsse bei den Leihanbietern optional. Diese Flexibilität zahlt sich aus, der Zeitaufwand hält sich hingegen meist in Grenzen.
2. Es lohnt sich, jedes Jahr Inventur zu machen und ältere bzw. nicht so häufig genutzte Gerätschaften aus der Fotoversicherung herauszunehmen. Die Versicherungssumme orientiert sich oft am Wert der Kameraausrüstung – wer also nicht jedes Objektiv in seine Listung aufnimmt, spart ordentlich. Auch gilt es, nur „mobile“ Geräte zu versichern, da das Studioequipment meist vom Büro- und Equipmentschutz abgedeckt wird.
3. Abzusichern ist stets der Beschaffungswert bzw. Neuwert und nicht der Zeitwert der Ausrüstung. Aufgrund der heutzutage nicht mehr so einfach austauschbaren Elektronik der Geräte sind Totalschäden häufiger als früher. Versicherungen, die den Neuwert abdecken, lohnen sich daher deutlich öfter.
Wessen Equipment-Schutz Drohnen nicht einschließt, dem ist gerade bei teuren Kameradrohnen eine separate Kasko-Versicherung zu empfehlen. Jede dieser Versicherungen greift allerdings nur, wenn man sich an die vom Drohnen-Hersteller festgelegten Flugparameter sowie die gesetzlichen Vorgaben (bspw. die zulässige Windstärke oder Flughöhe) hält.
Haftpflichtschutz nicht optional
Ob gewerblich oder als Hobby: Halter von Drohnen in Deutschland müssen eine Haftpflichtversicherung haben, die Drohnen-Flüge einschließt – egal welche Größe oder ob mit oder ohne Kamerafeature. Wer sich hauptberuflich mit dem Drohnen-Fliegen auseinandersetzt und/oder seine Drohne regelmäßig gegen Entgelt verleiht, muss allerdings eine gewerbliche Drohnenhaftpflichtversicherung abschließen. Diese strenge Versicherungslage kommt daher, dass die kleinen Flugobjekte sehr schnell großen Schaden anrichten können, wenn sie außer Kontrolle geraten oder in Flugverbotszonen eindringen.
Damit die Drohnenhaftpflichtversicherungen im Ernstfall greifen, gilt es, sich vor dem Flug ausreichend zu informieren. Map2fly und andere Webdienste stellen aktuelle Karten zu Verfügung und zeigen Flugverbotszonen an. Mit ihrer Hilfe sollte sich jeder vor dem Flug ein genaues Bild der Umgebung machen. Darüber hinaus gilt es, sich auch mit der aktuellen Gesetzeslage vertraut zu machen. Sie ändert sich derzeit häufig, da Drohnen eine vergleichsweise neue Technologie sind. Zu den wichtigsten Regelungen zählen:
1. Grundlegende Voraussetzungen: Drohnenpiloten müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Jeder Drohnenpilot, dessen Drohne eine Kamera hat oder schwerer als 250 Gramm ist, muss sich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Drohnen haben unterschiedliche Klassifikationen. Je nachdem muss ein kleiner Drohnenführerschein oder ein großes EU-Fernpiloten-Zeugnis ausgestellt sein. In der Regel dürfen Drohnen nur höchstens 120 Meter hoch fliegen. Flüge in Innenräumen unterliegen separaten Gesetzen, die auch Winkel und Abstände regeln. Bei öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen sollte im Vorfeld eine Genehmigung zum Flug vorliegen. Nachtflüge unterliegen strengeren Auflagen und unterscheiden sich sogar von Bundesland zu Bundesland. Seit Juli 2022 ist bspw. ein grünes Blinklicht an der Drohne bei Nacht Pflicht.
2. Flugverbot für VR-Brillen: Wer mithilfe einer Kameradrohne und einer VR-Brille Aufnahmen tätigt, muss je nach Land einen Spotter (eine Person ohne VR-Brille) dabei haben. In manchen Ländern ist ein solcher Flug sogar gänzlich untersagt. Auch im Haftpflicht- und Kaskoschutz kann je nach Anbieter der VR-Flug explizit ausgeschlossen sein.
3. Datenschutz sicherstellen: Bei Kameradrohnen für bspw. industrielle Anwendungen oder den Katastrophenschutz ist der Datenschutz ein wichtiges Thema. Fotos, Videos, Flugprotokolle und andere Daten müssen vor dem Zugriff Dritter gesichert werden.
Über den Autor: Dirk Weipert
Der erfahrene Finanz- und Digitalexperte ist seit 2021 als Geschäftsführer bei helden.de an Bord und kümmert sich um den kaufmännischen Bereich, Geschäftsentwicklung und Strategie. Der Jurist und ehemalige Wirtschaftsprüfer blickt auf eine lange Karriere bei Wirtschaftsprüfungsunternehmen, Venture Capital Gesellschaften sowie innerhalb des Start-Up-Kosmos´ zurück.