Der Bundesverband Architekturfotografie, BVAF e.V., geht aktuell auf Konfrontationskurs mit dem Online-Magazin „Marlowes“ auf Grund eines Artikels über eine strittige Nutzung von Pressebildmaterial.
„Marlowes“ hat im Zusammenhang mit einer Ausstellungsbesprechung ein Bild für einen Artikel genutzt, das die Pinakothek der Moderne 2017 als Pressefoto zur Verfügung gestellt hatte. Der Urheber des Fotos hatte dafür eine Honorarforderung gestellt. Zitat aus Marlowes: „Anders als wir es seit Jahrzehnten kennen, galt die Pressefotonutzung nicht für immer, sondern nur für einen begrenzten Zeitraum: „Drei Monate vor Ausstellungsbeginn und … über die Ausstellungslaufzeit hinaus sechs Wochen nach Ende der Ausstellung … Fragwürdige bis kriminelle Anwälte sind allzuoft wie Wegelagerer im Internet unterwegs und möchten kassieren.“
Dazu Annika Feuss, Mitglied im Vorstand des BVAF: „Leider beschreibt die Autorin nicht, in welchem Zusammenhang das Bild genutzt wurde. Gerade aus dem Zusammenhang ergeben sich im Zweifelsfall durchaus Ansprüche des Fotografen auf Honorar. Es ist aber nicht richtig zu behaupten, dass solche zweckbestimmten Fotografien nach Ablauf der Nutzungsfrist grundsätzlich aus publizierten Artikeln gelöscht werden müssten.“
Unbestritten ist: Bezog sich der Beitrag auf die Ausstellung und wurde innerhalb der legitimierten Frist publiziert, darf der Artikel weiterhin mit dem kostenlos zur Verfügung gestellten Bild publik bleiben (§ 50 UrhG). Auch die Nutzung als Erläuterung eines Inhalts in wissenschaftlichen Publikationen ist zulässig (§ 51 UrhG). Die geltende, großzügig ausgelegte Wissenschaftsschranke regelt per Gesetz die langfristige Nutzung solcher Publikationen.
Annika Feuss: „Entscheidend ist der Zeitpunkt der Publikation. Werden so lizenzierte Bilder zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart publiziert, wird eine Lizenzgebühr fällig, ebenso, falls sie in anderem Zusammenhang eingesetzt werden. Der Nutzer unterliegt in der Folge einer Sorgfaltspflicht, er muss den Urheber kontaktieren und die neue Nutzung lizenzieren. Die Pinakothek der Moderne hat sich korrekt und souverän verhalten, indem es auf die Rechte des Urhebers verwies. Sinn des Urheberrechts ist es, dass Urheber ihren Lebensunterhalt mit Lizenzgebühren für ihre Werke bestreiten können. Es ist leider zur Normalität geraten, vor allem Fotografien ungefragt für jedwede Zwecke zu verwenden. Es obliegt allein dem Urheber abzuwägen, wie eine nicht legitimierte Nutzung gehandhabt wird. Den Nutzern werden in aller Regel Nachlizenzierungsangebote unterbreitet“, so Feuss.
https://www.marlowes.de/geschichte-ohne-bild/
www.bvaf.de