Bei der diesjährigen Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister (GMFK) wurde ein Beschluss zur Kennzeichnungspflicht von „Beauty-Filtern“ bei Fotografien getroffen.
Die GFMK fordert die Bundesregierung dazu auf, rechtliche Regelungen zur Kennzeichnungspflicht von retuschierten Werbebildern und dem Einsatz von sogenannten „Beauty Filtern“ einzuführen. Diese bei Social Media oder in der Werbung eingesetzten Filter prägen demnach nachweislich ein unrealistisches Schönheitsideal von Mädchen und Frauen, weil nicht mehr erkennbar sei, welche Fotos echt und welche bearbeitet sind. GFMK-Vorsitzende Katharina Fegebank: „Wir sollten uns nicht von digitalen Tools vorschreiben lassen, was als schön zu gelten hat und was nicht. Unrealistische Schönheitsideale setzen Mädchen und Frauen unter Druck, können sogar krank machen. Deshalb brauchen wir eine Kennzeichnungspflicht von Beauty-Filtern.“ Die Kennzeichnungspflicht soll für die Gesamtheit der kommerziell Tätigen sowie für Influencerinnen und Influencer mit hohen Reichweiten gelten, wenn eine Bildbearbeitung von Gesicht, Körper, Haut oder Haaren vorgenommen wurde und das Foto oder Video in sozialen Netzwerken bzw. zu Werbezwecken zugänglich gemacht werden soll. Die Beschlüsse der GFMK entfalten allerdings keine unmittelbaren Rechtswirkungen, haben jedoch politische Bindungs- und Durchsetzungskraft.
https://www.gleichstellungsministerkonferenz.de/Beschluesse.html
Foto: Sklyum Luminar AI