Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) beschäftigt sich in einem Webinar am 8. Oktober 2021 mit der Rechtsprechung zum Fotoverbot aus Eigentumsrecht und zur kommerziellen Verwertung von Aufnahmen von Kulturgütern. Hintergrund ist die neue Fotorichtlinie der Preußischen Schlösserstiftung, die das zustimmungsfreie Fotografieren und Filmen auf dem Stiftungsgelände vereinfacht.
Schlösser, Denkmäler und Gartenanlagen gehören nicht nur für private Zwecke zu beliebten Fotomotiven. Auch im kommerziellen Bereich werden sie gern genutzt: auf Postkarten oder Kalendern, als Kulisse für Fotoshootings, Filmdrehs und Fernsehbeiträge.
Anlässlich der Einführung einer neuen Fotorichtlinie durch die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG), die unter anderem Ergebnis eines konstruktiven Dialogs zwischen SPSG mit dem BVPA ist, widmet sich der Bildagentur-Verband in seinem Webinar am 8. Oktober 20>21 diesem schwierigen Feld des Fotorechts, der Fotografie in öffentlich zugänglichen Anlagen: Hier treffen Eigentumsrecht auf Panoramafreiheit, Knipsgebühr auf Berichterstattung, Werbeshooting auf Parkordnung.
Während des Webinars können die Teilnehmer eine Chatfunktion nutzen, um Fragen an den Referenten zu richten oder sich auszutauschen. Dadurch wird eine interaktive Mitgestaltung der Online-Veranstaltung ermöglicht. Verantwortliche der Stiftung werden für Rückfragen zur Richtlinie zur Verfügung stehen.
Das Webinar findet am Freitag, den 8.10.2021 in der Zeit von 14:00 bis ca. 16:00 Uhr statt und kann vom internetfähigen PC oder Mac angewählt werden. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder 45 Euro p.P., für Nicht-Mitglieder 90 Euro. Anmeldung per E-Mail an: info@bvpa.org