Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am 20. Mai 2021 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie beschlossen.
Gegen den Gesetzentwurf in der Fassung des Rechtsausschusses stimmten die Fraktionen von AfD, FDP und Die Linke und bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen.
Einer der Hauptkonfliktpunkte war die Haftung für Plattformen wie YouTube und Facebook, auf die Nutzer Inhalte hochladen, im neuen Urheberrechts-Dienste-Anbieter-Gesetz (UrhDaG), also die Umsetzung des umstrittenen Artikels 17 der EU-Richtlinie (früher: Artikel 13). Dabei bemüht sich der Regierungsentwurf darum, Upload-Filter weitgehend zu vermeiden und eine Lizenzierung zugunsten der Urheber und ausübenden Künstler zu erleichtern.
Um ein „Overblocking“ zu verhindern, finden sich mehrere Maßnahmen im Gesetzentwurf, darunter eine besonders umstrittene „Bagatellregelung“, nach der bis zu 125 Kilobyte einer Foto- oder Grafikdatei, 15 Sekunden Film oder Ton und 160 Zeichen Text als Grenzen einer geringfügigen Nutzung zu nicht kommerziellen Zwecken erlaubt sind. Gegen diese „Bagatellklausel“ hatten Urheber- und Künstlerverbände massiv protestiert.
Die Klausel erstreckt sich darüber hinaus auf nutzergenerierte Inhalte, die weniger als die Hälfte eines Werkes von Dritten enthalten, und grundsätzlich zulässige Auszüge zu den Zwecken von Zitat, Karikatur, Parodie und Pastiche „mit anderem Inhalt kombinieren“. Die Inanspruchnahme dieser Nutzerrechte sollte nach dem Willen der Regierung für die Plattformbetreiber erstmals vergütungspflichtig werden.
Die Koalitionsfraktionen haben ihren Verhandlungen nun diese Vergütungspflicht auf gesetzlich erlaubte Nutzungen von Karikaturen, Parodien und Pastiches eingeschränkt. Zitate oder die Veröffentlichung von Bildern, die unter die Panoramafreiheit fallen, bleiben so auch beim Verbreiten über Upload-Plattformen vergütungsfrei. Außerdem gilt diese Klausel nun nicht mehr für Live-Übertragungen etwa von Sportveranstaltungen.
Weitere wichtige Punkte der Urheberrechtsreform sind ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger, nachdem das bisherige sich als europarechtswidrig herausgestellt hatte, und die Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften. Dabei wurde festgeschrieben, dass die Urheber an den Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht mit mindestens einem Drittel und an den Ausschüttungen mit mindestens zwei Dritteln zu beteiligen sind.
Neue Regelungen gibt es auch zu Text- und Data-Mining. Die Regierungskoalitionen sind außerdem dem Vorschlag des Bundesrats gefolgt, die gesetzlich erlaubten Nutzungen für Unterricht und Lehre, für die wissenschaftliche Forschung sowie durch Kulturerbe-Einrichtungen vollständig zu entfristen.
Auch zum Urhebervertragsrecht gibt es einige neue Regelungen. So wurde auf Drängen der SPD noch in letzter Minute der Auskunftsanspruch der Urheber und Künstler über die erfolgten Nutzungen durch die Verwerter verbessert. Nicht durchsetzen konnte sich die SPD hingegen beim Verbandsklagerecht.
„Mit diesem Gesetz machen wir das Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter“, sagte Johannes Fechner (SPD) zum Auftakt der 45-minütigen Debatte. Es würde „wichtige Verbesserungen für die Kreativen“ bringen. Dabei verwies er besonders auf das verbesserte Auskunftsrecht der Künstler gegenüber ihren Verwertern und das Auskunftsrecht der Verwertungsgesellschaft über Nutzungen auf Plattformen.
Bei den „Bagatellschranken“ sei eine „maßvolle Regelung“ erreicht worden, erklärte Ansgar Heveling (CDU/CSU) in seinem Beitrag und verwies insbesondere auf die neue „Ausnahme für Live-Berichte“. Auf die Upload-Filter ging sein Fraktionskollege Tankred Schipanski ein. Man habe diesen „Kampfbegriff mit der Reform entschärft“, sagte er. „Wir verhindern Overblocking.“
Gerade wegen der „Einführung von Upload-Filtern“ stimmten FDP, AfD und die Linken gegen den Gesetzentwurf, letztere Fraktion auch noch, weil keine Regelung zur E-Book-Leihe enthalten sei, wie Petra Sitte erklärte. Auch Tabea Rößner (Bündnis 90 / Die Grünen) wandte sich gegen Upload-Filter. Darüber hinaus bemängelte sie, dass die Koalition beim „Urhebervertragsrecht auf halber Strecke stehen geblieben“ sei, weil ein Verbandsklagerecht fehle. Außerdem hätten die Urheber beim Presseverleger-Leistungsschutzrecht an den Erlösen zur Hälfte beteiligt werden müssen.
Der Gesetzentwurf in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 19/29894) wurde schließlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD, FDP und Die Linke und bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
Quelle: https://urheber.info/diskurs/urheberrechtsreform-beschlossen