Eine Gruppe von Fotografen, die große Bedenken bei der geplanten Änderung des Urheberrechts teilen, haben eine Stellungnahme online veröffentlicht, die innerhalb von drei Tagen bereits 170 Fotografen mitgezeichnet haben.
In den letzten Monaten haben die Initiatoren sich intensiv in den Gesetzentwurf eingearbeitet und dabei auch fachliche Hilfe von unterschiedlichen Seiten erhalten. „Neben den vielen Stellungnahmen aus der Perspektive von Musikern, Autoren und Filmemachern hat das Ministerium leider sehr wenig Rückmeldungen in Bezug auf das Medium Fotografie erhalten. So finden Besonderheiten und die Natur der Fotografie im Gesetzentwurf wenig Beachtung, obwohl die Anzahl der Werke und die Anzahl der Urheber im Vergleich zu anderen Werkformen am höchsten ist“, so die Fotografen.
„Wir wollen uns auf Artikel 3 des Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes, das Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten (UrhDaG-E) konzentrieren, auch wenn noch weitere Passagen zu diskutieren wären. Leider mussten wir den Eindruck gewinnen, dass es nicht um die Belange der Urheber geht, sondern vielmehr darum, den nicht-kommerziellen Nutzern (wer oder was auch immer das sein mag) einen unbeschwerten Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken aller Art zu ermöglichen. Die Plattformen sollen zukünftig bei unrechtmäßiger Nutzung zwar haften, können sich aber durch eine pauschale Lizenzierung freikaufen. Damit sollen die Fotografen abgefunden werden, die zukünftig ihr Recht abgeben, darüber zu bestimmen, von wem und in welchem Kontext ihre Fotografien verwendet werden.“ Weitere Informationen:
https://fotografie-hat-urheber.de