Der am Mittwoch im Kabinett verabschiedete Entwurf zur Reform des Urheberrechts wird von vielen Vertretern der Kultur- und Kreativwirtschaft scharf kritisiert.
Mit Blick auf den am Mittwoch im Kabinett verabschiedeten Entwurf zur Umsetzung der DSM-Richtlinie in Deutschland zeigen sich Verbände und Institutionen von Rechteinhabern verschiedener Branchen bestürzt, zu denen auch Bundesverband professioneller Bildanbieter e.V. (BVPA) gehört.
Kommentar des BVPA-Vorstandsvorsitzenden Torsten Hoch: „Durch die nun unter anderem beschlossene Bagatellausnahme wird das gesamte Bild, und nicht nur Zitate, zum Profit der Plattformen ausgewertet. Die Schrankenregelung ist nicht in der DSM-Richtlinie vorgesehen und ermöglicht es den Plattformen, die Uploads so einzustellen, dass sie mit sämtlichem Bildmaterial unter der immer noch viel zu hoch angesetzten Grenze bleiben, zumal mit dem Datenvolumen ein technisch unzureichendes Größenkriterium gewählt wurde. Dies schwächt massiv den Primärmarkt und untergräbt unsere geplante Kooperation mit der VG Bild-Kunst zur Lizenzierung des privaten Bild-Uploads auf Plattformen.“ Die Politik habe die Chance vertan, Gerechtigkeit im Digitalmarkt herzustellen – als Gewinner sieht der BVPA die globalen Plattformen.
Tatsächlich wurden im dem Text des Justizministeriums viele der in den vergangenen Wochen und Monaten vorgetragenen praxisbezogenen und rechtlichen Kritikpunkte am Text des BMJV – in der Essenz – nicht berücksichtigt. „Stattdessen hat das Kabinett einen Entwurf verabschiedet, der den umzusetzenden Vorgaben der europäischen Richtlinie ohne Not für Deutschland ein eigenes Regelungskonstrukt hinzufügt und dadurch globale Online-Plattformen stärkt, die Rechtsposition von Kreativen und ihren Partnern schwächt und in entscheidenden Teilen dem Bestreben der DSM-Richtlinie nach einem ausgewogenen harmonisierten Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt entgegensteht. Länder wie Frankreich oder die Niederlande dagegen setzen die Richtlinie in dem auf europäischer Ebene verabschiedeten Sinne um“, so der BVPA in einer Stellungnahme.
Zu den Kritikpunkten gehören eine als praxisfern empfundene Ausgestaltung von Ansprüchen und Lizenzverhältnissen sowie massive Eingriffe in etablierte und zukünftige Lizenzmärkte. „Vor allem die sogenannte Bagatellschranke ist von vielen Seiten zu Recht scharf kritisiert worden. Auch wenn diese nun einer anderen Regelung unterliegt, wird den Rechteinhabern mit dem Entwurf weiterhin faktisch die Herrschaft über wesentliche Teile ihrer Inhalte ohne entsprechende Rechtfertigung durch die Richtlinie entzogen“, so der BVPA. Künftig sollen bis zu 125 Kilobyte für Fotos und Grafiken gegen eine (geringe) kollektivierte Pauschalvergütung von jedem erlaubnis- und haftungsfrei öffentlich verwendet werden können. Die Rechteinhaber können in der Folge nicht mehr primär darüber bestimmen, wie und wo die Nutzung ihrer Werke stattfindet. Darüber hinaus gefährdet der Entwurf auch im Urhebervertragsrecht weithin akzeptierte Branchenlösungen und schafft durch neuartige Berichtspflichten unverhältnismäßige Bürokratiekosten.
Torsten Hoch: „All dies stellt die deutsche Kreativbranche gegenüber den globalen Mitbewerbern schlechter und wird dem Kreativstandort Deutschland nachhaltigen Schaden zufügen. Hier muss im parlamentarischen Verfahren dringend nachgebessert und Kompromissbereitschaft signalisiert werden, um die drohende Benachteiligung Deutschlands im digitalen Binnenmarkt abzuwenden.“