Zum Zeitpunkt des Übergangs der urheberrechtlichen Upload-Verantwortung auf die Social-Media-Plattformen planen VG Bild-Kunst und BVPA, den Plattform-Betreibern eine umfassende Kollektivlizenz für den Upload hochwertiger professioneller Bilder anzubieten, die einerseits Rechtssicherheit für die Plattform-Betreiber mit sich brächte als auch Upload-Filter in diesem Bereich überflüssig machen soll.
Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) und der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) haben dem Bundesjustizministerium am 6. November 2020 eine gemeinsame Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsnovelle vorgelegt. Darin betonen beide Organisationen erneut ihre gemeinsame Absicht, Social-Media-Plattformen wie Facebook, Snapchat oder Twitter umfassende aber gleichzeitig praktikable Lizenzen für das Hochladen professioneller Fotos anzubieten.
In den sozialen Medien, deren Betreiber die Hauptadressaten der Urheberrechtsreform sind, nimmt die ungenehmigte und somit missbräuchliche Nutzung urheberrechtlich geschützter Bilder Dritter rasant zu. Beispiele wie die besonders bildaffinen Plattformen Instagram und Pinterest belegen anschaulich, wie Fotos, Illustrationen und Bilder immer mehr zum Hauptinformationsträger einer Nachricht werden. Texte werden heute nicht mehr nur begleitend illustriert – Bilder stehen mittlerweile zunehmend im Fokus oder ersetzen den Text. Die geplante Kollektivlizenz von BVPA und VG Bild-Kunst würde den Social-Media-Plattformen somit vertragliche Rechtssicherheit in einem der wichtigsten Werkbereiche verschaffen. Denn damit wäre die Verwendung professioneller Bilder Dritter, die derzeit von Privatpersonen häufig ohne vorherige Rechteklärung missbräuchlich hochgeladen werden, vollständig abgedeckt. Fotografien von Privatnutzer werden hierbei nicht berücksichtigt
Professionellen Urhebern und Rechteinhabern stellt die Kollektivlizenz eine neue Erlösquelle zu einem bislang unüberschaubaren Markt in Aussicht. Damit entspricht das Modell den Vorgaben der EU-Urheberrechtsrichtlinie, deren Ziel es ist, das Wertschöpfungsgleichgewicht zwischen Inhabern von Urheberrechten auf der einen Seite und Plattformbetreibern mit Millionen-Gewinnen auf der anderen Seite zu regulieren.
Darüber hinaus soll die Kollektivlizenz die Notwendigkeit von „Upload-Filtern“ in diesem Bereich verhindern, da die Vereinbarung als kollektive Lizenz mit erweiterter Wirkung ausgestaltet ist und sich damit auch – wie im Referentenentwurf zur Plattformhaftung vorgesehen – auf „Außenstehende“ erstreckt. Dies wären in diesem Fall alle Urheber und Bildagenturen, die der Vereinbarung nicht aktiv widersprechen. Urheber und Rechteinhaber sollen die Möglichkeit erhalten, über eine kostenfreie Mitgliedschaft in der VG Bild-Kunst in gleichem Maße von der Rechtewahrnehmung durch die Verwertungsgesellschaft zu profitieren wie bereits registrierte Mitglieder.
Ein weiterer Vorteil der Kollektivlizenz wäre, dass auch das gesamte internationale Bildangebot über einen einzigen Vertrag abgedeckt wäre, denn sowohl die VG Bild-Kunst als auch die dem BVPA angeschlossenen Bildagenturen vertreten auch Fotografen und Bildagenturen außerhalb Deutschlands.