Im Bundestag ging es am Mittwoch, 22. April 2020, darum, die Folgen der Coronakrise für Kreative abzumildern. Während es den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD dabei vor allem um Probleme von Eventveranstaltern ging, stellten die Oppositionsparteien zahlreiche Anträge, von denen unter anderem auch Fotografen profitieren könnten. Ein Überblick…
Während die FDP unter anderem fordert, die „Kultur- und Kreativwirtschaft in der Corona-Krise überlebensfähig zu machen“ und krisen- und zukunftsfest zu gestalten, hat Die Linke zwei Anträge eingebracht, in denen sie darauf dringt, „Medienvielfalt und Journalismus zu schützen“ und die „Corona-Hilfe an die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Kulturschaffenden anzupassen“. Auch Bündnis 90/Die Grünen fordern „Maßnahmen zur Rettung der kulturellen Infrastruktur in der Corona-Krise“.
Die FDP-Fraktion verweist darauf, dass in den elf Teilbranchen der Kultur-und Kreativwirtschaft rund 1,7 Millionen Menschen arbeiten. Es seien 256.000 Unternehmen und rund 600.000 Selbstständige betroffen, darunter etwa 340.000 Mini-Selbstständige mit einem Jahresumsatz von weniger als 17.500 Euro. Staatliche Sofortmaßnahmen könnten vielen Betroffenen in der Branche über einen Liquiditätsengpass helfen, etwa durch eine negative Gewinnsteuer, eine unkomplizierte Rücktragung von in 2020 erwarteten Verlusten in das Jahr 2019 und eine Erweiterung der bisherigen Verlustrücktragmöglichkeiten auch in den Jahren 2018 und 2017. Konkret fordert die FDP-Fraktion für die Kreativwirtschaft außerdem einen Hilfsfonds für Härtefälle und einen Nothilfefonds als Strukturhilfe.
Zudem solle das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes Räume für Kreative schaffen, um neue Geschäftsmodelle, Prototypen, Apps oder solidarische Projekte entwickeln zu können. Ebenso sprechen sich die Liberalen dafür aus, dass Kreative und Bürger im Sinn der Solidarität eigenverantwortlich zivilrechtliche Lösungen finden, um die Branche zu entlasten. Dazu gehöre beispielsweise die Beteiligung an Spendenaktionen oder Crowdfunding von Kreativen für eigene Projekte.
In einem weiteren Antrag dringt die FDP darauf, die ausstehenden Auszahlungen an Solo- Selbstständige und Freiberufler über die Länder fortzusetzen. Solo-Selbstständige sollten berechtigt werden, neben den Betriebskosten auch teilgewerbliche Kosten durch die Mittel der Soforthilfe in Anspruch nehmen zu können. Um einen komplizierten Nachweis zu vermeiden, sollten sie für drei Monate eine Soforthilfe von 25 Prozent ihrer für 2019 angemeldeten Netto-Umsätze, maximal jedoch 9.000 Euro, erhalten.
Wenn das zu versteuernde Einkommen im Jahr 2020 das Einkommen des Jahres 2019 übersteigt, sollten allerdings für die zusätzlichen Einnahmen die Mittel der Soforthilfe anteilig zurückgefordert werden. Die Finanzämter müssten die Richtigkeit überprüfen. Ferner solle sich die Bundesregierung bei den Ländern dafür einsetzen, Soforthilfen für Künstler zu schaffen, wie dies die Länder Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bremen täten.
Auch die Linke fordert die Bundesregierung auf, zusammen mit den Ländern ein Konzept zu entwickeln, um freie Journalisten und Medienschaffende über Landesregelungen hinaus als „systemrelevant“ Berufstätige abzusichern. Dazu gehöre unter anderem der Zugang zu Soforthilfen auch für solo-selbstständige Medienschaffende ohne relevante Betriebskosten.
In einem Antrag verlangt die Fraktion einen Gesetzesentwurf, in dem Solo-Selbstständige und Freischaffende Zugang zu einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 9.000 Euro erhalten, um finanzielle Engpässe auch bei privaten Lebenshaltungskosten zu überbrücken.
Außerdem sollen Kulturbetrieben Zuschüsse gewährt werden, anstatt sie durch Kreditvergaben in die Überschuldung zu führen, heißt es in dem Antrag. Zusammen mit Ländern und Kommunen sei ein „Soforthilfeprogramm Kultur“ zu entwickeln, um nachhaltig kulturelle Infrastruktur zu sichern. Mit den anteiligen Bundesgeldern solle die Liquidität von Kultureinrichtungen und Vereinen gesichert und den Angestellten der volle Lohn ausgezahlt werden.
Auch die Grünen fordern einen eigenen Kulturrettungsfonds für die Kulturakteure und -einrichtungen, die durch die Bundes- und Landesmaßnahmen nicht zielgerichtet unterstützt werden. Durch diesen Fonds sollen auch Ausfälle über nicht zurückzuzahlende Zuschüsse finanziert werden. Dieser Kulturrettungsfonds solle mit passgenauen Rettungspaketen für alle in Not geratenen Kulturbranchen ausgestattet werden. Die Landeshilfsprogramme sollten mit Mindeststandards vereinheitlicht werden, damit sie allen Kulturschaffenden standortunabhängig zur Verfügung stehen und ein Flickenteppich vermieden wird.
Der Bundestag überwies alle Anträge zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien, der von Kulturstaatsministerin Monika Grüttters geleitet wird. Die CDU Abgeordnete Elisabeth Motschmann: „Im Kulturbereich war es Monika Grütters, die an der Spitze all die vielen Hilfsmöglichkeiten für Kulturschaffende an der Spitze erkämpft hat, und das bereitet ihr inzwischen schlaflose Nächste“, weil nur ein kleiner Teil der Kreativen von den bisher verabschiedeten Hilfsprogrammen für Solo-Selbständige profitiere, denn viele hätten zwar „großes Talent, aber kaum oder keine Betriebskosten“, so Motschmann, die für eine bundeseinheitliche Lösung wie die in Bayern wirbt, wo Kreative aktuell mit 1.000 Euro monatlich unterstützt werden. „Alle Maßnahmen und Programme müssen wir weiter überprüfen und nachschärfen. Das hat die Staatsministerin versprochen, und das tut sie auch“, so die CDU Abgeordnete abschließend.