Viele Antragsteller für Mittel des Sofortprogramms zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Krise erhalten in NRW derzeit die Mitteilung, dass das zur Verfügung stehende Budget ausgeschöpft ist.
Kulturschaffenden, denen durch die aktuelle Krise das Einkommen wegbricht, wird zur Sicherung ihres Lebensunterhalts empfohlen, Grundsicherung zu beantragen: Wer bis zum 30. Juni 2020 Corona-bedingt einen entsprechenden Antrag auf Grundsicherung stellt, für den gelten erleichterte Zugangsvoraussetzungen.
Derzeit werde demnach allerdings die Frage diskutiert, ob freischaffende Künstlerinnen und Künstler im Rahmen der Bundeshilfe neben Betriebskosten auch Corona-bedingte Einnahmeausfälle geltend machen können. Ziel der Landesregierung NRW sei, dass das Soforthilfeprogramm des Bundes in geeignetem Umfang auch auf Künstlerinnen und Künstler anwendbar ist. Darüber fänden derzeit Gespräche mit dem Bund statt.
Falls das nicht möglich sein sollte, soll über eine NRW-spezifische Lösung nachgedacht werden. Wie das Kunst- und Kulturförderungs-Team der Bezirksregierung Düsseldorf betont, ist die Entwicklung in den verschiedenen Förderprogrammen sehr dynamisch. Es wird empfohlen, sich regelmäßig auf der Seite des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft zu informieren. Alle Informationen rund um die Corona-Hilfen der Bundesregierung für Künstlerinnen und Künstler unter:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hilfen-fuer-kuenstler-und-kreative-1732438
https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/