„Pressefreiheit! Gegen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Fotografen, Kunst, Presse“ unter diesem Titel hat openPetition einen Aufruf gestartet sich gegen DIE neue Verordnung zur Wehr zu setzen. Auch der DJV, Deutscher Journalisten-Verband, sorgt sich und veröffentlichTe einen Artikel dazu: „Kein (Foto-)Journalismus mehr möglich?“.
Die Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind nicht in der Praxis umsetzbar, da es keinerlei (Ausnahme) Regelungen gibt, die etwa Pressefreiheit von nicht in institutionalisierten Medien tätigen Fotografen oder die Kunstfreiheit der Kunstfotografen oder die persönlichen Rechte selbst von Erstellern privater Handy-Aufnahme berücksichtigen und fotografische Aufnahmen als bildnerisches Einfrieren eines Momentes sehen.
Die Begründung diese Änderungen nicht rechtssicher zu machen, da es ja nicht umsetzbar ist schützt eben nicht vor den juristischen Folgen. Veranstaltungsfotografie etwa wird in der Zukunft nicht mehr möglich sein, da die DSVGO das bisherige Hausrecht der Veranstalter aushebelt. Diese waren bisher etwa über AGB oder Eintrittskarten und Aushänge auf der sicheren Seite.
Die bisher geltenden Regelungen zu Bild-, Film- und Fotoaufnahmen haben ihre Berechtigung und weiterhin ihren Sinn. Es war auch hier die Bewertung des Motivs und die Wichtigkeit der Nachricht ausschlaggebend, ob ein Anspruch auf Löschung oder wie im DSVGO auf Schadenersatz besteht. Auch ein Bild eines Publikums etwa bleibt eine Aufnahme des Zeitgeschehens und das Individuum tritt doch bereits nach kurzer Zeit auch in Bekleidung und Stimmung weit hinter den Identitäten in der Gruppe zurück.
Das DSVGO verlangt aber auch Freigaben vorab von selbst nicht erkennbaren Personen. Also selbst die Behauptung, auf dem Bild gewesen zu sein, reicht, um hier die legale Fotografie selbst belebter Landschaft insgesamt unmöglich zu machen.
Es wird die Arbeit und das Recht, fotografisch tätig zu sein, all derjenigen eingeschränkt, die nicht in institutionalisierten Medien tätig sind, massiv eingeschränkt.
Anstatt die Verursacher und wirklichen Datenhändler mit diesem Gesetz zu erfassen wird, ein Bereich vernichtet, der für alle Generationen und auch für die Geschichte und die Dokumentation und das das Verständnis alltäglichen Lebens wichtig ist, und in den Bereich der Illegalität gedrängt. Selbst der private Nutzer eines Mobiltelefones, der die Fotofunktion nutzt, ist ein Erfasser von Daten und den Motiven gegenüber zur Schadenersatz verpflichtet, oder bewegt sich am Rande des Bußgeldes durch sinnferne Änderungen des bestehenden Rechtes.
openPetition ist eine freie und gemeinnützige Plattform, auf der Bürger ein gemeinsames Anliegen öffentlich machen, sich organisieren und in den Dialog mit der Politik treten.
Hier geht es zur openPetition Seite für mehr Infos und Beteiligung:
https://www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-der-eu-datenschutz-grundverordnung-dsgvo-fuer-fotografen-agenturen-kunst-presse
Zu der Stellungnahme vom DJV
https://www.djv.de/index.php?id=3431&L=0&tx_ttnews%5Btt_news%5D=10773&cHash=c8b723b5de48155a72a2f555d5050e9e