Mit der wachsenden Zahl der auf Flugreisen mitgeführten, batteriebetriebenen mobilen Geräte steigt auch die Gefahr der Selbstentzündung. Vor allem Metall-Lithium Batterien wurden von der Vereinigung der Fluggesellschaften IATA (International Air Transport Association) und von der amerikanischen Flugaufsichtsbehörde FAA (Federal Aviation Administration) als potentiell gefährlich eingestuft. Zwar dürfen mit Lithium Batterien betriebene Geräte mitgeführt werden. Allerdings sind keine Ersatzbatterien im aufgegebenen Fluggepäck erlaubt.
Lithium Batterien zählen zu den am weitesten verbreiteten Energiequellen für portable Geräte der Verbraucherelektronik. Ob Kameras, Blitzgeräte, Mobiltelefone oder Laptops, es gibt kaum ein mobiles Gerät, in dem keine Lithium Batterie steckt. Seit 1991 registriert die FAA Unregelmäßigkeiten, die bei Passagier- und Frachtflügen aufgetreten und durch Batterien verursacht worden sind. Dazu hat die FAA in einem 33 Seiten langen Report alle Unfälle, die ihr berichtet wurden registriert. Meist betreffen die Berichte Rauchbildung, Brandursachen, extreme Hitze und sogar Explosionen.
Auf der Webseite des Frankfurter Flughafens werden Lithium-Batterien unter der Rubrik ‚Gefährliche Güter‘ geführt. Lithium-Batterien dürfen im Hand- und im Check-in-Gepäck für tragbare elektronische Geräte wie Uhren, Taschenrechner, Kameras, Mobilfunktelefone, Notebooks, Computer, Camcorder usw. für den persönlichen Gebrauch durch Passagiere oder Besatzungsmitglieder mitgeführt werden.
Allerdings gilt eine Beschränkung für Lithium-Metall- oder Lithium-Legierungs-Batterien, eine Lithium-Menge von nicht mehr als 2 g sowie für Lithium-Ionen-Batterien, eine Nennenergie von nicht mehr als 100 Wh. Alle Ersatz-Batterien, einschließlich Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien für solche tragbaren elektronischen Geräte dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Diese Batterien müssen einzeln gegen Kurzschluss gesichert sein. Bei Geräten mit Lithium- Ionen-Zellen mit mehr als 100 Wh ist eine Genehmigung von der Fluggesellschaft erforderlich.