Leider – mal wieder – ein Beispiel für einen besonders „speziellen“ Vertrag für die Nutzungsrechte von Fotografien beziehungsweise das Fotografieren auf Veranstaltungen, der uns heute in der ProfiFoto-Redaktion erreicht hat. Ausgestellt von der Holi Concept GmbH in Berlin für das HOLI FESTIVAL OF COLOURS am 08.08.2015. Insbesondere die Vertragspunkte 4, 5 und 6 sind sehr aufschlussreich:
„4. Zulässigerweise angefertigte Aufnahmen können und dürfen von VP 2 (Fotograf) ohne vorherige, anderweitige schriftliche Vereinbarung der Parteien ausschließlich zur aktuellen Berichterstattung über das HOLI FESTIVAL OF COLOURS und für Reputationszwecke in eigener Sache veröffentlicht werden. Jede anderweitige v.a. gewerbliche Nutzung dieser Aufnahmen ist untersagt.
5. VP 2 (Fotograf) verpflichtet sich zur vollständigen und uneingeschränkten Überlassung des gefertigten Bild- und Videomaterials in Form einer Hardcopy (CD, USB-Stick, andere unschwer auslesbare Speichermedien) an VP 1.
Dieser Übergang des unbearbeiteten Materials hat direkt im Anschluss an das Event zu erfolgen.
6. VP 1 (Veranstalter) ist durch die Übergabe des Bild- und Videomaterials berechtigt, das Material für Promotion- und Werbezwecke zu verwenden, sowie an potentielle, wie existierende Partner zur weiteren uneingeschränkten Verwendung unter Nennung des Namens von VP2 weiter zu geben.“
Der vollständige „Vertrag“ ist hier zu finden.