Ein BVPA-Webinar am 30. April 2021 widmet sich dem Bildeinbetten per Framing. Rechtsanwalt Frank Michael Höfinger gibt einen Überblick über die für Bildanbieter und -anwender relevante Rechtsprechung sowie den technischen und vertraglichen Schutzmaßnahmen.
Im Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst und der Deutschen Digitalen Bibliothek hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Anfang März 2021 entschieden, dass das Einbetten fremder (Bild-)Inhalte auf Webseiten Dritter mit der sogenannten Framing-Technologie eine öffentliche Wiedergabe darstellt, aber nur dann, wenn dies unter Umgehung von Schutzmaßnahmen erfolgt. In der praktischen Konsequenz sind Urheber und Rechteinhaber nun angehalten, bei der Lizenzeinräumung vertragliche Anpassungen zum Schutz ihrer Werke vorzunehmen.
Im Rahmen des BVPA-Webinars am 30. April 2021 wird Referent Rechtsanwalt Frank Michael Höfinger die aktuelle EuGH-Entscheidung praxisnah für die Bildvermarktung einordnen und über den weiteren Verfahrensgang aufklären. Im zweiten Teil wird er über wirksame technische Schutzmaßnahmen sowie lizenzvertragliche Anpassungen informieren.
Frank Michael Höfinger ist seit 2008 bei der Kanzlei Lausen Rechtsanwälte in Köln beschäftigt. Seine Schwerpunkte liegen im Datenschutz-, Urheber- und Medienrecht, insbesondere in der Verfolgung von Rechtsverletzungen im Internet. Nebenbei ist er als Dozent für die Akademie der Deutschen Medien tätig.
Während des Webinars können die Teilnehmer eine Chatfunktion nutzen, um Fragen an den Referenten zu richten oder sich untereinander auszutauschen. Dadurch wird eine interaktive Mitgestaltung der Online-Veranstaltung ermöglicht.
Das Webinar findet am Freitag, den 30. April 2021 in der Zeit von 14:00 bis ca. 16:30 Uhr statt und kann von einem internetfähigen PC oder Mac angewählt werden. Die Teilnahmegebühr beträgt für BVPA-Mitglieder 45 Euro, für Nicht-Mitglieder 90 Euro. Anfragen und Anmeldungen bitte an folgende E-Mail-Adresse: info@bvpa.org.