Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) gibt sich eine neue Beteiligungsform für interessierte Unterstützer: die Fördermitgliedschaft. Die dafür notwendige Satzungsneufassung wurde nun vom Vereinsregister eingetragen.
BVPA Fördermitglieder können demnach selbständige Unternehmer, Unternehmen, Organisationen, oder Institutionen weltweit werden, die keine Bildagentur oder agenturnahe Dienstleistung anbieten, aber dennoch ihren Beitrag zur positiven Entwicklung der Bildbranche durch das Einbringen ihrer fachlichen Expertise leisten wollen und die Zwecke und Interessen des Verbandes durch einen Austausch von Leistungen oder die Verbreitung der Anliegen des BVPA fördern. Dazu zählen beispielsweise Firmen, Verlage, Kanzleien, Verbände, Bildungseinrichtungen oder Institutionen.
„Mit der neuen Mitgliedschaft geben wir branchennahen Akteuren die Möglichkeit, das lukrative Netzwerk des BVPA für den wichtigen Austausch zu nutzen“, unterstreicht Torsten Hoch, Vorstandsvorsitzender des BVPA. „Die Wertschöpfungskette setzt sich aus unterschiedlichen Mosaiksteinen zusammen: dazu gehört zuvorderst die Bildvermarktung, aber eben auch der Content-Einkauf, Digital Asset Management, Bildbearbeitung, Rechteverfolgung oder die Ausbildung. Die Verzahnung der Bereiche möchten wir nun vorantreiben“, so Hoch.
Anfragen zur Fördermitgliedschaft sowie zu den Leistungen des BVPA beantwortet die BVPA Geschäftsstelle unter folgender E-Mail-Adresse: info@bvpa.org
Foto oben: Torsten Hoch