Nach vier Jahren schützt China jetzt das Urheberrecht des Schweizer Kameraherstellers ALPA Capaul und Weber Ltd. gegen den chinesischen Fälscher GouZh und erklärt ALPA-Kameras zu Produkten der „angewandten Kunst“.
Seit Herbst 2016 läuft in China ein Gerichtsverfahren, das ALPA wegen Urheberrechtsverletzung beim zuständigen Gericht in Chengdu/China in Folge von wiederholt aufgetauchten Kopien verschiedener ALPA Kameramodelle führt.
Nun, vier Jahre und zahllose Verhandlungen später, gibt ALPA bekannt, dass das Gericht in allen Punkten vollumfänglich zugunsten von ALPA entschieden hat. Das chinesische Gericht hat die ALPA-Kameras als Objekte angewandter Kunst und als besonders schützenswert anerkannt. Der Angeklagte wurde für schuldig befunden, wiederholt gegen das Urheberrecht von ALPA verstoßen zu haben.
In seinem Urteil Ende 2019 ordnete das Gericht die sofortige Einstellung der Produktion, der Bewerbung und des Verkaufs der Fälschungen an. Zusätzlich muss der Angeklagte eine Entschädigung zahlen und innerhalb von zehn Tagen eine schriftliche Entschuldigung veröffentlichen. Gegen das Urteil kann er allerdings Berufung einlegen. Dennoch betrachtet ALPA es als bedeutenden Erfolg und zollt China Respekt, weil es bereit ist, das Urheberrecht einer kleinen Schweizer Firma zu schützen.
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