2017 brachte Profoto den A1 auf den Markt, der sowohl als On- wie auch als Off-Kamera Blitz genutzt werden kann. Jetzt wirft Profoto dem chinesischen Blitzanbieter Godox vor, mit dem V1 Blitzgerät das Konzept des A1 zu kopieren.
Der Profoto A1 erzeugt mit seinem runden Reflektor mit integrierter Fresnellinse eine Lichtcharakteristik, die sich von Systemblitzen mit rechteckigem Reflektor unterscheidet. Über einen magnetisches Zubehörsystem können Lichtformer am A1 genutzt werden, der außerdem über ein LED Einstelllicht verfügt.
Diese Merkmale – einen runden Reflektor mit Fresnellinse, Einstelllicht und eine magentische Zubehör-Kupplung – hat Godox jetzt in seinem neuen V1 Blitz angekündigt. In der Größe eines Aufsteckblitzes ermöglichen beide Geräte ein Arbeiten wie mit einem Studioblitz.
Johan Wiberg von Profoto Deutschland: “Die Entwicklung des Profoto A1 in Schweden war aufwändig und kostenintensiv. In den vier Jahren seiner Entwicklung gab es viele komplett neue technische Herausforderungen, die Profoto professionell und innovativ gelöst hat.”
Anders Hedebark von Profoto Schweden ergänzt: “Nach der aktuellen Ankündigung des Godox V1 wurde der chinesische Blitz in unterschiedlichen Medien und Blogs als Kopie des Profoto A1 oder als eine „billigere“ Version bezeichnet. Die veröffentlichten Bilder des Godox zeigen, dass Designelemente und Technologien des Profoto A1 übernommen wurden. Insbesondere scheinen der runde Kopf mit Magnetzubehörsystem, sowie das Dual LED-Einstelllicht des Profoto A1 unter den Patentschutz der Patentanmeldung von Profoto zu fallen. Es gibt keinerlei Genehmigung von Profoto an Godox bezüglich der Verwendung des Designs oder der Technologien des Profoto A1.”
Profoto hat für den A1 sieben Patente und sieben geschützte Designlösungen angemeldet und kündigt rechtliche Schritte gegen Godox und Händler an, die den V1 anbieten, sobald die beantragten Schutzrechte in Kraft treten. Darüber hinaus habe Godox, so Profoto, wesentliche Teile des A1 Marketingkonzepts einschließlich der Bildsprache kopiert. Die Verwendung ähnlicher Bilder und Darstellungen könnte laut Profoto einen Verstoß gegen das Urheberrecht von Profoto oder gegen das Marketinggesetz darstellen.