Sophia Höttinger von Copytrack.com fragt sich, was das neue Jahre an Trends im Social Media Bereich mit sich bringen wird.
Besonders für Fotografen, Online-Marketing Experten aber auch für fotoaffine Privatpersonen sind in diesem Zusammenhang vor allem die Trends der populären Online-Fotoplattform interessant. Die Facebook-Tochter Instagram bringt es monatlich auf stolze 800 Millionen Nutzer weltweit – und ein Ende des Wachstums ist vorerst nicht in Sicht. Neben vielen Privatpersonen haben vor allem Unternehmen das beliebte Netzwerk als Werbeplattform entdeckt. Ob nun als reiner Firmen-Account oder durch Influencer als Werbeträger: das Werbegeschäft mit Instagram boomt wie nie zuvor. Copytrack hat nun die wichtigsten Instagram-Trends für 2018 zusammengefasst:
Sophia Höttinger/Copytrack
Instagram Story
2017 war gefühlt DAS Jahr der Instagram Stories. Während 2016 noch Snapchat die wichtigste Plattform für temporären Content war, konnte Instagram den Konkurrenten im letzten Jahr überholen. Ein Ende des Hypes um die kurzen Videos, die 24 Stunden nach ihrer Erstellung verschwinden, ist auch für 2018 nicht in Sicht. Für Marketingzwecke wird diese Art von Content vermutlich noch stärker in den Fokus rücken, und das aus gutem Grund. Die Stories sind im Feed ganz oben positioniert und fallen dadurch gleich ins Auge. Außerdem erzeugt die Kurzlebigkeit der Stories bei vielen Nutzern das Gefühl, etwas zu verpassen, wenn sie diese nicht täglich checken.
Auch für professionelle Fotografen könnte diese Art von Content zu Marketingzwecken sinnvoll sein. Während viele Fotografen in ihrem regulären Instagram Feed vor allem ihre Arbeit vorstellen, gibt ihnen das Stories-Feature die Möglichkeit, dem Profil ohne großen Aufwand etwas Persönlichkeit zu verleihen und einen Blick hinter die Kulissen zu gewähren.
Shop-Now
Anfang 2017 hat Instagram im Zuge eines Updates ein Feature hinzugefügt welches essenziell für die Zukunft der Fotoplattform sein könnte. Wir sprechen hier von der “Shop-Now” Funktion, welche es Unternehmen erlaubt, ihre Produkte direkt über Instagram zu verkaufen. Das Shopping-Erlebnis könnte einfacher nicht sein: Das Lieblings-Bild des Fotografen ist nur ein paar Klicks entfernt – vorausgesetzt, der Anbieter-Account verfügt über genügend Follower und betreibt einen Instagram-Business-Account.
Während sich dieses Feature 2017 noch in der Testphase befand, glauben wir an seine wachsende Popularität im Jahr 2018. Für Fotografen könnte hier eine neue Gelegenheit entstehen, Bilder oder Bild-Produkte direkt über die Werbeplattform an ihre Kunden zu verkaufen.
Instagram Live
Ähnlich wie Instagram Stories hat sich die Popularität von Video Inhalten auf Instagram bereits 2017 etabliert und wird im Jahr 2018 auch weiter zunehmen. Instagram Live befindet sich auf einem Höhenflug, der nicht so bald enden wird: Immer mehr Firmen nutzen die Live-Funktion, um mit ihren Kunden auf authentischem Wege zu kommunizieren.
Generell sehen wir bei Instagram einen deutlichen Trend zu mehr Authentizität – ob nun durch Stories oder Instagram Live. Auch wenn das bestimmt nicht das Ende der perfekt ausgeleuchteten und inszenierten Instagram-Fotos ist, ist es dennoch ein Schritt hin zu mehr Nahbarkeit und direkter Kommunikation.
Abmahnung von Instagram AGBs
Wie „der Tagesspiegel“ am 15. Oktober 2017 bekannt gab haben Verbraucherschützer in Deutschland 18 unfaire Bedingungen in den AGBs von Instagram abgemahnt. Überraschenderweise hat Instagram daraufhin sofort eingelenkt und sich bereit erklärt, seine Geschäftsbedingungen für Verbraucher mit gewöhnlichem Wohnsitz in der Europäischen Union umgehend zu überarbeiten.
Konkret hatten die AGBs vor der Anpassung vorgesehen, dass etwaige Streitigkeiten mit Instagram nur vor kalifornischen Gerichten ausgefochten werden dürfen, nicht etwa vor Gerichten im Residenzland des Nutzers. Zudem sollte lediglich das kalifornische Verbraucherrecht gelten, welches in einigen Teilen weitaus lockerer ausgestaltet ist als beispielsweise das deutsche. Des Weiteren haben die alten AGBs Instagram weitreichende Nutzungsrechte an den Bildern und Filmen der Nutzer zugestanden – unter anderem auch das Recht, mit dem Content werben zu dürfen.
Alle o.g. Punkte wurden in den AGBs von Instagram bereits im November letzten Jahres überarbeitet. So gilt nun für User mit Wohnsitz in der EU das Recht ihres Wohnsitzes, und etwaige Streitigkeiten mit dem US-Unternehmen sind vor Gerichten an dem jeweiligen Wohnort des Verbrauchers auszufechten. Überdies wurden die Passagen zum geistigen Eigentum an das deutsche Urheberrecht angepasst. Dabei wird festgelegt, dass der User Instagram eine nicht-exklusive, unterlizenzierbare, weltweite Lizenz zur Nutzung der Inhalte, die er auf Instagram postet, gewährt. Diese Lizenz dient laut AGBs ausdrücklich nur dem Zweck der Zurverfügungstellung des Instagram-Dienstes und sie endet, wenn der User seine Inhalte löscht.
Auch wenn es eigentlich nicht notwendig sein sollte, einen millionenschweren Konzern wie Instagram bezüglich ihrer AGBs abzumahnen, sehen wir es sehr positiv, dass Instagram ohne zu zögern eingelenkt und entsprechende Anpassungen vorgenommen hat.
Alle Fotos: Copytrack