Die Berliner PhotoClaim GmbH unterstützt Fotografen bei der Verfolgung von Bilderdiebstählen im Internet.
Dabei überwacht das Startup nicht nur das Fotografenportfolio sondern sorgt auch für eine für deutsche Gerichte ausreichende Beweissicherung sowie eine Vorfinanzierung der Prozesskosten.
Im Gegensatz zu anderen Anbietern setzt PhotoClaim Gründer und Geschäftsführer Nico Trinkhaus konsequent auf den Rechtsweg, der im Idealfall eine außergerichtliche Lösung inklusive Schadensersatzforderung umfasst.
Eine etwaige Nachlizensierung ist für den Firmengründer keine Option, denn Urheberrechtsverletzer dürfen nicht bessergestellt werden, als treue Kunden. Auch der EuGH teilt diese Meinung und hat erst im Juli 2016 ein Urteil gesprochen, in dem die gewünschte abschreckende Wirkung der Prozesskosten herausgestellt wird.
So sucht und findet PhotoClaim illegal verwendete Bilder.
Generell gibt es für Urheberrechtsverletzungen in der EU keine Strafen – Bilderklau ist für viele Firmen daher ein bereits einkalkuliertes Risiko. Trinkhaus möchte dies ändern und bietet neben Beweissicherung und Prozessvorfinanzierung auch ein Netzwerk an erfahren Anwälten im In- und Ausland. Mit dem Konzept im vorhinein die Fälle von Hand zu filtern, hat sich PhotoClaim deutschlandweit ein Alleinstellungsmerkmal erarbeitet, indem ausschließlich
das Augenmerk auf die kommerzielle Urbeherrechtsverletzung gelegt wird. Dies bedeutet, PhotoClaim verlangt vom Bild-Nutzer, dass die übliche Lizenzgebühr gezahlt wird. Wenn Fotos via Microstock (Fotolia, Shutterstock, Microstock) verkauft werden, ist dies üblicherweise eine sehr geringe
Gebühr. Daher überwacht Photoclaim nur Fotos, die nicht (oder nicht mehr) über Microstock Agenturen verkauft werden. Überwacht werden können dagegen die Fotografen-Accounts von Flickr, 500PX oder WordPress-Seiten.
PhotoClaim arbeitet aus Berlin sowie aus Posen, Gdansk, Wroclaw und Warschau. Nach über zwei Jahren Erfahrung hat das Team mit Hilfe verschiedener Softwares eine optimierte Arbeits-Methode etabliert, deren Erfolg insbesondere auch auf Teamwork-Fähigkeiten basiert. Die persönliche Zusammenarbeit zwischen PhotoClaim, den Anwälten und den Fotografen ist einer der zentralen Punkte.
PhotoClaim arbeitet auf Erfolgsbasis. Die Überwachung des Fotografen-Portfolios ist kostenfrei. Bei einer erfolgreichen außergerichtlichen Einigung erhält der Fotograf 65 Prozent des gezahlten Schadensersatzes, 35 Prozent verbleiben bei Photoclaim. Im Falle einer Prozesskostenvorfinanzierung wird
die Schadensersatzsumme zu gleichen Teilen aufgeteilt.
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