Es sei zu befürchten, dass der Mindestlohn im Bereich der zahlenmäßig weit überwiegenden Gruppe der Kleinunternehmen zu einem Ladensterben führen wird. Dies werde auch negative Folgen für die Nahversorgung und den Arbeitsmarkt in den betroffenen Regionen haben. Besonders betroffen sei der Osten Deutschlands. Der Anteil der Personalkosten am Gesamtumsatz sei nach Angaben des HDE im Einzelhandel besonders hoch und liege bei 20 Prozent. Besonders hoch seien die Risiken für kleine Unternehmen mit einem hohen Bedienungsanteil. Diese seien kaum in der Lage, höhere Kosten durch eine weitere Optimierung ihres Personaleinsatzes oder Einsparungen beim Wareneinkauf zu kompensieren. „Verlierer des gesetzlichen Mindestlohns sind besonders die Unternehmen und Regionen, die eigentlich auf die volle Unterstützung der Politik angewiesen sind“, so Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des HDE.
Der HDE rücke daher von seiner Grundüberzeugung nicht ab, dass tarifliche Mindestlöhne den gesetzlichen weit überlegen sind, weil sie regionalen und Branchenbedürfnissen besser gerecht werden können. Da der Mindestlohn aber politisch gesetzt sei, komme es nun darauf an, die richtigen Weichen bei seiner Ausgestaltung zu stellen. „Wir brauchen differenzierte Regelungen für die Problemgruppen am Arbeitsmarkt wie Jugendliche ohne Schulabschluss oder Langzeitarbeitslose, deren Einstiegschancen sich ansonsten dramatisch verschlechtern würden.“ Angesichts des zu erwartenden Arbeitskräftemangels könnte es sich Deutschland nicht leisten, diese Gruppe vom Arbeitsmarkt zu verdrängen.