„Es war absehbar, dass die SEPA-Einführung bis zum 1. Februar 2014 nicht zu schaffen ist. Es ist nur folgerichtig, dass die EU-Kommission jetzt die Übergangsfrist um sechs Monate verlängern möchte“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. „Wir empfehlen der Bundesregierung dringend, die Option dann auch zu nutzen.“ Zuvor müssen noch der EU-Rat und das europäische Parlament dem Vorschlag zustimmen.
In den vergangenen Wochen und Monaten sei deutlich geworden, dass die Unternehmen beim Umstieg auf SEPA nicht auf erprobte Zahlungsprozesse und verlässliche Software vertrauen könnten. Die Anwendung der neuen Prozesse im Massenbetrieb wäre mit hohen Risiken verbunden gewesen. Genth: „Die nun absehbare Fristverlängerung ermöglicht es den Unternehmen und Banken, die noch offenen Fragen mit der gebotenen Sorgfalt anzugehen.“
Der HDE hatte bereits bei der Gestaltung der SEPA-Verordnung längere Fristen zur Umsetzung eingefordert. Für das im Handel vielfach genutzte elektronische Lastschriftverfahren ELV, das Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift, konnte denn auch eine längere Übergangsfrist bis Februar 2016 erreicht werden. Genth: „Es war wichtig und notwendig, für ELV eine längere Übergangsfrist einzuplanen. Hier war klar, dass sich etablierte Prozesse und Verfahren nicht in so kurzer Zeit ersetzen lassen.“ Die nun vorgeschlagene Fristverschiebung müsse jetzt auch für alle nachfolgenden Termine gelten.