Eine Publikation für Blogger, Webdesigner und Online-Händler, die das Urheberrecht greifbar macht, ist das Buch “Fotos rechtssicher nutzen im Internet!”, das die Juristin Marie Slowioczek Mannsfeld gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Robert Golz hetzt herausgebracht hat.
“Wissenslücken, gefährliches Halbwissen und Missverständnisse” begegnen Marie Slowioczek-Mannsfeld täglich in ihrem Beruf. Die Juristin ist auf Urheberrecht spezialisiert und weiß, woher falscher und oft sträflicher Umgang mit Fotos im Netz rühren. Um Bildnutzern zu helfen und sie vor Fehltritten bei der Verwendung von Bildmaterial zu schützen, hat sie mit Rechtsanwalt Robert Golz ein Buch veröffentlicht. Dieses richtet sich an juristische Laien wie Webdesigner, Blogger, Webshop-Betreiber und Online-Redakteure. Ihnen und allen anderen kommerziellen Fotonutzern vermitteln die Autoren anschaulich die rechtlichen Grundlagen für den Gebrauch von Fotos im Internet. Sie geben erprobte Tipps und praktische Hilfestellungen für die Umsetzung des Gelesenen – ergänzt von zahlreichen Checklisten sowie Mustertexten für Verträge.
“Das Urheberrecht ist sehr komplex und scheint schnell verwirrend. Die Folge sind oft ungewollte Rechtsverletzungen”, erklärt Marie Slowioczek-Mannsfeld. “Wir wollten ein Buch schreiben, das Bildrecht jedem greifbar macht. Daher ist der Leitfaden so praxisnah wie möglich aufgebaut”, ergänzt die Leiterin der Rechtsabteilung von Copytrack – dem weltweit führenden Bildrechtportal. Im ersten Teil vermittelt die Publikation das Urheberrecht und die Rechte von Fotografen an sich. Sie thematisiert u.a. alles Wissenswerte zum Bilderwerb, zu Nutzungsrechten für unterschiedliche Verwendungszwecke, zu Lizenzverträgen, Richtlinien für die Bildbearbeitung und zum Umgang mit Stockfotos. Der zweite Teil erklärt, was hinsichtlich Abbildungen von Personen, Sachen wie privaten Gebäuden oder urheberrechtlich geschützten Werken im Internet zu beachten ist. Im dritten und abschließenden Teil widmen sich die Autoren den Konsequenzen von Rechtsverletzungen wie möglichen Ansprüchen auf Schadensersatz der Bildurheber und den Rechten von Bildnutzern gegenüber Bildagenturen oder Fotoherstellern.