Am 31. Dezember 2020 tritt die neue europäischn Drohnenverordnung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) in Kraft, die verlangt, dass Kameracopter zusätzliche Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Die neue EU-Verordnung unterscheidet drei verschiedene Coper-Kategorien: Drohen mit geringem Risiko (OPEN CATEGORY), mit erhöhtem Risiko (SPECIFIC CATEGORY) und mit hohem Risiko (CERTIFIED CATEGORY). Copter ohne die entsprechende CE-Klassenkennzeichnung können gemäß der neuen EU-Verordnung in einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2022 weiterhin in der begrenzten offenen Kategorie verwendet werden, wenn auch mit bestimmten Einschränkungen. Obwohl Drohnen, die bereits auf dem Markt sind, nicht einfach rückwirkend gekennzeichnet werden können, soll ermöglicht werden, ihre Konformität mit den neuen Anforderungen überprüfen zu lassen und sie rechtlich in ein „neues“ Produkt umzuwandeln.
Weitere Informationen darüber, wie Drohnen ohne CE-Klassenkennzeichnung weiterhin in der offenen, eingeschränkten Kategorie geflogen werden können, finden sich im EASA-FAQ:
https://www.easa.europa.eu/faq/116508