Wie FREELENS, Berufsverband für Fotojournalisten und Fotografen in Deutschland, aktuell vermeldet hat, darf Facebook die IPTC-Daten nicht mehr aus den Fotos, die auf Facebook hochgeladen und dort veröffentlicht werden sollen, löschen oder verändern. So hat in dem rechtskräftigen Urteil vom 9.2.2016 (Az.: 308 O 48/15) das Landgericht Hamburg entschieden.
In den IPTC-Daten, einem internationalen Standard zur Beschriftung digitaler Dateien, vermerkt der Fotograf seine Urheberschaft, die Kontaktdaten und die Bildbeschreibung. Diese Daten sind notwendig, um den Urheber und Nutzungsrechteinhaber des Fotos eindeutig identifizieren zu können und um die Fotos mittels Volltextsuche im Internet wiederzufinden. Die digitale Beschriftung ist auch nützlich, um Bilder zu beschreiben und missbräuchliche Verwendung zu vermeiden.
Dies sieht der Gesetzgeber ebenso und hat unmissverständlich in § 95c des Urheberrechtsgesetzes vermerkt: „Von Rechtsinhabern stammende Informationen für die Rechtewahrnehmung dürfen nicht entfernt oder verändert werden…“. Daran hat sich Facebook auch nach Aufforderung durch FREELENS nicht gehalten und begründete sein rechtswidriges Vorgehen u.a. mit dem Datenschutz.
Der Schutz der Urheber war nicht das vordringliche Ziel von Facebook. Denn mit der Entfernung der Informationen aus den digitalen Bildern durch Facebook entstehen quasi verwaiste Werke – niemand weiß mehr, wer die Rechte an den Fotos hält. Dies stellt eine grobe Missachtung der Autoren und ihrer verbrieften Rechte dar.
„Seit heute besteht Klarheit, dass ein solches Vorgehen nicht weiter geduldet werden muss“, so das FREELENS Vorstandsmitglied Rainer F. Steußloff, der auch die Klage mit Unterstützung von FREELENS angestrengt hatte. Und FREELENS Justitiar Dirk Feldmann, der den Prozess geführt hat, ergänzt: „Es ist völlig unverständlich, dass die Durchsetzung der offensichtlichen Autorenrechte in einem Gerichtsverfahren erzwungen werden muss.“
Zum Foto oben: Rechts eingeblendet die IPTC Daten