Die Vorschriften für die gewerbliche wie private Nutzung von Drohnen werden immer strenger und unübersichtlicher. Wie gehen Sie damit um?
1. Wie und wo nutzen Sie Ihre Drohne und hat sich Ihre Nutzung durch die neuen EU-Verordnung verändert?
2. Finden Sie die EU-weite Regelung sinnvoll und angemessen oder wünschen Sie sich eine Verschärfung oder Lockerung?
3. Wie sind Ihre Erfahrung mit anderen Drohnennutzern und Passanten.
Robert Geipel, Fotografenmeister und Studiomanager CEWE Studio a.D.
1.
Ich arbeite seit längeren beruflich mit Drohnen, meist in der Architektur- und Industriefotografie. Auch in der Luftbildarchäologie habe ich die Drohne eingesetzt. Bei Aufträgen von Industrieanlagen, größeren Architekturobjekten und in der Landschaftsfotografie hatte ich bis jetzt keine Probleme, da mir der jeweilige Auftraggeber eine Freigabe gegeben hat.
Schwieriger gestaltet es sich bei Aufnahmen über Städte und Gemeinden. Dort habe ich zwar die Genehmigung der jeweiligen Behörden, aber ich überfliege ja auch bebautes Gebiet, für die ich keine Erlaubnis habe. Durch die neue EU-Verordnung ist der bürokratische Aufwand größer geworden. Aus diesem Grund chartere ich mittlerweile wieder eine Cessna 172 Hochdecker. Es gibt natürlich auch rechtliche Vorschriften, der Aufwand hält sich aber in Grenzen. Außerdem muss sich vor allem der Pilot um die Einhaltung dieser Vorschriften kümmern (Flughöhe, Sperrgebiete, etc) und ich als Fotograf kann ansonsten Anweisungen geben, welches Objekt ich aus welcher Richtung fotografiert haben will. Wichtig – und ein Unterschied zur Drohnenfotografie – ist die Mindesthöhe von 300 Metern über bebautem Gelände. Deshalb arbeite ich aus der Luft mit mehreren Kameras mit Normal- und Telebrennweiten, ganz selten mit Weitwinkelobjektiven. Außerdem fliegen wir meist mit offenem Fenster, da bei den kleinen Flugzeugen die Kunststofffenster für Fotos eher ungeeignet sind.
2.
Die EU-weite Regelung ist sicher sinnvoll, zumal es auch viele Amateure gibt, die Luftbildfotografie mit Drohnen als Hobby betreiben und hin und wieder die rechtlichen Grenzen überschreiten. Allerdings ist für uns Berufsfotografen die Verordnung, wie oben beschrieben, sehr hinderlich. Es ist ein bedeutender bürokratischer Einsatz notwendig, bestimmte Überfluggenehmigungen zu erhalten. Außerdem habe ich die Erfahrung gemacht, dass die lokalen und regionalen Behörden im Inn- und Ausland mit der Rechtslage überfordert sind.
3.
Die Erfahrungen mit Kollegen sind durchweg gut. Mein Mitarbeiter, der auch eine Drohnen-Fluglizenz hat, musste in Paris und Wien Aufnahmen machen. Einmal haben die Behörden die Genehmigung nicht erteilt, ein anderes mal waren die Bearbeitungszeiten sehr lang. Außerdem können Kosten entstehen, besonders im EU-Ausland. Ein anderer Kollege, der vorwiegend Pressefotos für die tagesaktuelle lokale Berichterstattung herstellt, klagt über die schwammige Rechtslage aus seiner Sicht. Ich als Berufsfotograf bin oft auch von der Rechtslage überfordert, zumal es oft Änderungen gab.
Anders sind die Erfahrungen mit Passanten. Da ich ja vor Ort im Sichtkontakt meiner Drohne arbeite, gab es durchaus Kritik von Eigentümern und Passanten, die mich direkt ansprachen und meine Arbeit behindert haben. Auch wegen ihren jeweiligen Persönlichkeitsrechten habe ich Kritik von Passanten bekommen – unbegründet, da bei der Drohnen-Luftbildfotografie die Personen meist nicht erkennbar sind. Außerdem ist das Überfliegen von Personengruppen verboten.
Dennis Wilhelms, Fotograf und Dozent für Fotografie, denniswilhelms.com
1.
Ich verwende Drohnen vor allem für gewerbliche Film- und Fotoaufnahmen im Kundenauftrag sowie zur Durchführung von Workshops über Drohnenfotografie. Für mein eigenes Portfolio begleitet die Drohne auch international meine Urlaube. Durch die EU-
Drohnenverordnung ist Reisen mit Drohne in meinen Augen erst einmal einfacher geworden, da für einzelne Länder sonst ein umfangreiches Genehmigungs- und Registrationsverfahren durchzulaufen war. Leider fehlt es oft noch an einheitlichen Apps
und (Luftraum-)Kartenmaterial. Die neue Gesetzesregelung hat vor allem die Erfordernisse an Workshop-Teilnehmer verändert, da ich mir eine leichtere Drohne zulegen musste, um Flüge in der offenen Kategorie A1 anbieten zu können.
2.
Die jetzige Regelung kann nur ein Zwischenschritt in der Demokratisierung des Luftraums sein und wird sich an neue Technologien, aber auch an das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer anpassen müssen. Ähnlich wie der Straßenverkehr werden Drohnen in Zukunft alltäglich sein, insofern kann ein verantwortungsvoller Umgang mit Drohnen dazu führen, dass eine niederschwellige Nutzung weiterhin möglich bleibt. Ich begrüße die neue Verordnung in weiten Teilen, vor allem hinsichtlich der (noch nicht umgesetzten) Zertifizierung von Drohnenklassen und den erweiterten Erlaubnissen für Inhaber des Drohnenführerscheins A2.
Der allgemeine Einbau von Transpondern würde Gefahren für die bemannte Luftfahrt und andere Drohnen im Nahbereich weiter minimieren: Transponder dienen der Fernidentifikation (Remote ID) und senden Informationen wie Position, Flughöhe und Geschwindigkeit aus. Die Drohnen werden dann ähnlich wie beim Radar für andere Nutzer angezeigt. Auf diese Weise können Zusammenstöße, aber auch unerlaubte Betriebe in Sicherheitszonen wie Flughäfen viel schneller erkannt und ihnen entgegengewirkt werden – außerdem werden sich viele durch die Tatsache, dass sie aus der Ferne identifiziert werden können, hoffentlich abschrecken lassen. Zu kritisieren sind die nach wie vor sehr unintuitiven Erlaubnisgrundlagen und Regeln des Luftrechtes. Diese müssten – ähnlich wie es durch Fahrschulen im Straßenverkehr passiert – einfacher erlern- und erlebbar gemacht werden.
3.
Meiner Erfahrung nach sind die meisten Passanten eher neugierig und sprechen mich offen an (leider auch, während die Drohne noch in der Luft ist), obwohl es auch negative Erlebnisse gab, beispielsweise beim vermuteten Fehlen einer Flugerlaubnis über öffentlichem Gelände. Hier hilft in der Regel eine freundliche und offene Kommunikation und die Nutzung einer App wie droniq, die anderen einfach und verständlich zeigt, welche Flugvoraussetzungen herrschen.
Wesentlich bedenklicher ist die in meinen Augen sehr häufig anzutreffende Haltung von (privaten) Drohnenbesitzern, sich erst gar nicht an Regelungen halten zu wollen und Drohnen nicht zu kennzeichnen oder in beschränkten Lufträumen zu fliegen. Hier fehlt es an Einsichtsfähigkeit hinsichtlich des hohen Schadenspotenzials dieser Geräte. Am eindrücklichsten erlebte ich das, als ein Pilot seine 900g schwere Drohne lieber über Menschen fliegen lassen wollte als zu
riskieren, sie bei einem Ausfall ins Wasser stürzen zu lassen. Leider erlebe ich immer wieder, dass es auch für Profis normal und chic geworden ist, beispielsweise Flughöhenbeschränkungen zu ignorieren oder das Fliegen außerhalb der Sichtweite als normal anzusehen. Gleichzeitig würde aber niemand ohne Fahrerlaubnis und ohne Kennzeichen am Auto mit überhöhter Geschwindigkeit am Straßenverkehr teilnehmen.
Mike Stather, Drohnenfotografie und Agrarpilot, air-view-pictures.de
1.
Ich bin seit 2014 gewerblich im Bereich Foto- und Videoaufnahmen mit Drohnen und im Bereich Agrar unterwegs. Die neue EU-Drohnenverordnung hat sich für mich – was die Fotografie betrifft – nicht ganz so heftig ausgewirkt. Ich bin fast nur im ländlichen Raum unterwegs und habe dadurch nicht so viele Hürden zu überwinden wie andere, die Aufnahmen in Städten machen. Dadurch ist für mich das Erfüllen der Regeln der neuen Verordnung oft kein großes Thema. Im Argarbereich sind mir dagegen größere Hürden in den Weg gelegt worden: Ich bringe mit dem Hexacopter sogenannte Trichogramma über Maisfeldern aus. Trichogramma werden zur biologischen Schädlingsbekämpfung des Maiszünslers verwendet. Es werden Schlupfwespen, die sich in kleinen Kugeln aus Zellulose befinden, in regelmäßigen Abständen über den Feldern abgeworfen. Sie legen dann Ihre Eier in die des Maiszünslers und töten dadurch deren Nachwuchs.
2.
Auf der einen Seite finde ich die neue EU-Drohnenverordnung sinnvoll, da sie EU weit gilt und dadurch mancher Genehmigungsprozess nicht mehr nötig ist. Es sind aber auch neue Hürden
entstanden. In meinem Fall, der Trichogramma-Ausbringung, ist der Aufwand für die Genehmigung enorm gestiegen. Da ich aus heutiger Sicht „Gegenstände“ abwerfe, befinde ich mich automatisch in der „speziellen Kategorie“ und diese erfordert eine sogenannte „Betriebsgenehmigung“. Um diese zu erhalten, muss man sehr viele Fragen beantworten und genau beschreiben, was man wie, wann und wo machen möchte. Es werden hier Fragen z.B. zur Technik, zu Sicherheitsvorkehrungen, zur Risikobewertung des jeweiligen Vorhabens und ähnliches gestellt. Dies kann auch bedeuten, dass man solch eine Beschreibung für jedes einzelne Vorhaben/Feld zu machen hat. Ich habe z.B. im Schnitt pro Saison etwa 90 Felder zu befliegen. Eine Beschreibung zum Ausfüllen des Antrages, die ich hier vorliegen habe, umfasst schon um die 60 Seiten – und das ist nur die Anleitung dazu! Kurz gesagt: Es ist ein hoher bürokratischer Aufwand nötig, um weiterhin meiner Tätigkeit nachgehen zu können. In diesem Fall wäre ich für eine Lockerung der Verordnung.
3.
Mit anderen Drohnennutzern herrscht meist ein reger Erfahrungs- und Meinungsaustausch, da wir oft ähnliche Themen/Situationen erlebt oder zu meistern hatten. Bezüglich Passanten kann ich aus meiner Erfahrung sagen, dass es sehr unterschiedliche Reaktionen gibt. Häufig sind kritische, ablehnende und aggressive Aussagen wie „Was fällt Ihnen ein von mir bzw. von uns Bilder/Videos zu machen?“ und es wurden von uns selbst oder unserem Auto Fotos und Videos gemacht mit dem Hinweis, dass das der Beweissicherung diene und dass eine Anzeige erfolgen werde. Nachdem ich dann ruhig und freundlich darum gebeten hatte, dass die Personen mir bitte die Möglichkeit einräumen sollten, ihnen meine Tätigkeit zu erklären, wandelte sich die Situation bisher immer zum Positiven. Es kam aber auch vor, dass von Anfang an großes Interesse bestand und sich daraus ausgedehnte und interessante Gespräche über Drohnen und Ihre Einsatzmöglichkeiten ergaben.
Rolf Simmerer, Fotograf und Architekt
1.
„Normalerweise“ mache ich mit der Drohne Architekturaufnahmen für Kollegen oder Landschaftsplaner. Ab und zu mache ich auch Serviceflüge für Dachdeckerfirmen oder Bestandsaufnahmen für Immobilienfirmen. Dadurch, dass es durch die neuen Verordnungen immer komplizierter und schwieriger wird, springen aber immer mehr Kunden ab. Denn Anträge zur Fluggenehmigung einholen kostet Zeit und Geld, was natürlich kein Kunde möchte, dadurch hat sich mein Auftragsbestand um rund 80 Prozent verringert und von den restlichen 20 Prozent kann man nicht leben. Also nutze ich meine Drohnen mittlerweile auch privat für meine Landschaftsfotografie, damit die Geräte nicht nutzlos herumliegen – denn geflogen, gewartet und geupdatet müssen sie ja trotzdem werden. Und wenn man sie verkaufen will, bekommt man im Moment höchstens ein Drittel des ursprünglichen Anschaffungswertes.
2.
Ich wünsche mir definitiv mehr Lockerung, denn wer etwas strafrechtlich relevantes machen will, der macht das mit oder ohne EU-Regelung und den interessieren weder Recht noch Gesetz – und ein Drohnen-Führerschein schon gar nicht. Ich hätte mir bei der EU-Verordnung etwas mehr „gesunden Menschenverstand“ und Realitätsnähe gewünscht.
3.
Bis jetzt war meine Arbeit mit den Drohnen recht problemlos, da ich immer alle Aufstiegsgenehmigungen (auch die sechs Jahre alten) sowie Versicherungsnachweise, Kenntnisnachweis etc. bei mir habe und mich im Fall der Fälle erklären kann.
David Klammer, Fotograf, davidklammer.com
1.
Ich nutze die Drohne eher abseits von Städten, also in Randzonen oder im ländlichen Raum, weit weg von Autobahnen, Flugzonen und großen Wasserstraßen. Inzwischen fliege ich aber hauptsächlich mit einer DJI Mini 2, die wiegt etwa 240 Gramm und gibt mir mehr Möglichkeiten, u.a. näher an Menschen zu fliegen. DJI ist nunmehr der einzige ernstzunehmende Hersteller von Drohnen und passt die Copter den EU-Gewichtsgrenzen sukzessive an, so wiegt die neue Mavic 3 unter 900 Gramm, das Vorgängermodell war noch über der 900-Gramm-Grenze.
2.
Das Problem sind in der Regel nicht die professionellen Piloten, die sich ohnehin schon meistens an die Sicherheitsvorgaben halten und bedachtsam fliegen, sondern Hobbyflieger, die mal eben den Kölner Dom umkreisen, um dann auf Youtube Likes zu generieren. Eine Lockerung würde ich mir sicher wünschen, aber eine EU-weite Regelung ist auf jeden Fall sinnvoll. Der einfache „Führerschein“ ist leicht zu machen und kostenlos, wer eine erweiterte Lizenz benötigt, muss um die 300 Euro zahlen. Das kommt dann aber wirtschaftlich auch wieder rein, weil viele Kunden den Mehraufwand dann auch bezahlen. Spätestens, wenn die Drohnen eine App-lesbare Zwangskennung senden, wird es dann aber für jene ungemütlich, die ohne Genehmigung Industrieanlagen oder Privatgrundstücke überfliegen. Aus dem ausgelesenen Code kann die Polizei dann später den Halter ermitteln.
3.
Bei journalistisch relevanten Ereignissen sind oft mehrere Drohen am Himmel zu sehen. Aufgrund der großen Kompaktheit der Flieger hat fast jeder Fotograf und fast jedes Kamerateam heutzutage eine Drohne mit im Gepäch dabei. Ich spreche mich dann mit den anderen Piloten ab, sofern möglich, damit wir auf unterschiedlichen Flughöhen operieren und nicht gegeneinander crashen. Auch die Flugrouten bzw. Points of Interest versuche ich zu klären. Mit Passanten hatte ich bisher keine Probleme. Ich starte und lande in der Regel abseits von Menschen und ist die Drohne erst einmal in der Luft auf 30 Metern Höhe, wird sie kaum noch wahrgenommen. Und ich fliege ja auch immer mit Sicherheitsabstand. Ansonsten kommuniziere ich mit Menschen, dass ich eine Drohne fliegen möchte und weise sie darauf hin, dass ich sie nicht fotografiere oder filme. Oft sind Passanten aber auch neugierig. So alltäglich sind die Dinger anscheinend noch nicht. Und wenn ich das aufs Smartphone gestreamte Bild oder die Videosequenz zeige, leuchten auch manche Augen auf. Kommunikation ist auch hier einmal mehr sehr wichtig!
Erwin Berghammer, Drohnenfotograf und VR-Experte, highfoto.at
1.
Als professioneller Architekturfotograf in Österreich nutze ich seit ca. 2014 Fotodrohnen für Luftaufnahmen von einzelnen Gebäuden, Grundstücken, Arealen bis zu Siedlungen und ganzen Gewerbegebieten. Zu etwa 80 Prozent erfolgen meine Aufträge b2b, also direkt von Firmen.
In der neue EU-Verordnung wurden die behördlichen (Austro Control) Auflagen – speziell die Gewichtsklasse – leider so geändert, dass in meinem Fall der Hexakopter nur mehr mit immer wieder einzuholender und zu bezahlender Einzelstarterlaubnis betrieben werden kann. Das macht diese Art der Fotografie deutlich komplizierter und teurer. Die Übergangsbetriebsbewilligung für meinen fünf Kilogramm schweren Hexacopter läuft aus, das Gerät kommt ins „Werksmuseum“ und wird durch einen geeigneten, modernen Quadrokopter ersetzt. Das Problem derzeit ist aber, dass die hierfür notwendigen Zertifizierungen der Hersteller oft noch fehlen. Dadurch, aber auch durch die insgesamt gestiegene Anzahl an Drohnen gehen Aufträge immer häufiger an private Drohnenbesitzer, die ihre Preise anders kalkulieren und sich zudem wenig um die gesetzlichen Bestimmungen kümmern.
2.
Grundsätzlich ist die Vereinheitlichung und das EU-Regelment zu begrüßen. Vorausgesetzt es wird auch vernünftig eingehalten und ebenso kontrolliert. Mir ist aufgefallen, dass gerade bei privaten Nutzern Gesetze und Sicherheitsrichtlinien nicht immer ausreichend berücksichtigt werden. Das schadet letztlich allen Piloten und führt zu strengeren Regeln und vermehrten Verboten. Wenn man sich der Verantwortung bezüglich der Gefahren und Rechte bewusst ist und den nötigen Hausverstand mitbringt, sollte der Drohnenverkehr für Hobby und Beruf problemfrei funktionieren.
3.
In meinem Umfeld sind einige professionelle und private Drohnenpiloten, mit denen ich kollegialen Kontakt pflege. Passanten sind primär an der Technik und Rechtslage interessiert, manchmal jedoch auch etwas übersensibel und schlecht zu sprechen – vor allem auf die schwarzen Schafe unter den Piloten. Findet man die richtigen erklärenden Worte, gibt es aber meist keine Probleme.
Till Röß, nebenberuflicher Drohnenfotograf, trdrones.de
1.
Ich fliege privat, nebengewerblich sowie für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie die Polizei, die Feuerwehr, das THW und die DLRG. Die neue Verordnung hat für mich den Unterschied, dass ich lediglich ein bisschen mehr Schriftkram machen und halt wieder die neuen Vorschriften lesen und umsetzen muss. Gleichzeitig gelten für BOS ohnehin andere bzw kaum Regelierungen.
2.
Sinnvoll finde ich besonders, dass es EU-weit einheitliche Gesetze sind. Auch sehr viele Vereinfachungen begrüße ich wie beispielsweise, dass man teilweise nicht fünf verschiedene Erlaubnisse braucht, sondern oft nur noch eine.
Als besonders negativ empfinde ich die ungenügenden Kontrollen. Es gibt zu viele Leute, die einfach fliegen, wo und wie sie wollen. Das schadet am Ende uns allen, besonders in gefährlichen Situationen, wenn Anfänger die Gefahren nicht einschätzen können. Auch, dass es immer noch keine Möglichkeit der Zertifizierung gibt, ist nicht so gut. Einen „Drohnenführerschein“ VOR jedem Drohnenkauf wäre sehr wünschenswert oder eine Kontrolle via LTE-Modul etc.
Lockerungen wäre wünschenswert, wenn man gesunden Menschenverstand voraussetzen könnte. So ist es mir nicht erlaubt über Naturschutzgebiete oder Wasserstraßen zu fliegen während gleichzeitig dort Menschen Lagerfeuer machen und mit ihren Fahrrädern Downhill fahren.
3.
Generell habe ich im realen Leben ausschließlich positive Resonanzen mitbekommen.
2017 habe ich mit dem Drohnenfliegen angefangen und relativ schnell Kontakt mit der Stadtverwaltung gehabt und dadurch dann auch Genehmigungen eingeholt, um beispielsweise eine Langzeit-Baustelle zu fotografieren. Wenn ich am See oder auch mal an einem Feld privat fliege bleiben öfters Leute stehen und fragen neugierig, ob sie „mal gucken“ können und gerade Kinder sind immer sehr an dem interessiert, was ich da mache.
2019 kam die DLRG auf mich zu, weil sie sich eine Wärmebilddrohne (Yuneec Typhoon H520E) anschaffen wollte. Das hat sie dann auch getan und ich fliege sie seit dem ehrenamtlich für die DLRG. haben wir 2020 mit dem Yuneec h520 auch getan.
Im Internet bin ich öfters gerne der Buhmann, da ich sachlich Posts mit Drohnenbildern und -filmen kritisiere, die eindeutig illegal entstanden sind, aber das sind meistens immer dieselben paar Personen. Bei professionellen Piloten sind die Diskussionen hingegen sehr sachlich und auch ausgewogen.
Foto oben: Petra Gerwers