Der Bundesverband Architekturfotografie, BVAF e.V., und der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten, BDA e.V., haben eine gemeinsame Vereinbarung zum Umgang mit Bildrechten geschlossen.
Architekturmedien leben von guten Fotografien, beeindruckenden Inszenierungen und spannenden Perspektiven. Architekten und spezialisierte Architekturfotografen arbeiten hier partnerschaftlich Hand in Hand. Dennoch gibt es immer wieder Unsicherheiten im Hinblick auf den Umfang der Nutzung von Fotoaufnahmen und das Urheberrecht. Das soll sich nun ändern, denn an dieser Stelle setzt ab sofort eine neue Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bundesverband Architekturfotografie (BVAF) und dem Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) an.
„Auslobungsrichtlinien von Architekturpreisen sollen zukünftig − auch im Sinne der Architekturbüros − verständlich, rechtssicher und fair sein. Der BDA ist mit gutem Beispiel vorangegangen“, so Mila Hacke, Vorstandsmitglied des BVAF. Die im März 2021 geschlossene Vereinbarung soll künftig für Aufklärung und Rechtssicherheit im Umgang mit Bildrechten bei BDA-Architekturpreisen und Partnerpreisen des BDA sorgen.
Herzstück der Kooperationsvereinbarung sind Empfehlungen zum Umgang mit Bildrechten – insbesondere im Rahmen von BDA-Architekturpreisen und BDA-Partnerpreisen. „Alle wesentlichen Inhalte der Kooperationsvereinbarung sind in eine Muster-Lizenzvereinbarung eingeflossen. Sie wird Vorbildfunktion für die gesamte Branche haben“, ist sich BVAF-Vorstandsmitglied David Hiepler sicher. Zusammengefasst sind alle Details und weitere hilfreiche Informationen in der BDA-Publikation „Architektur und Fotorecht“, die Interessierten auf der BDA-Website als kostenloses PDF zum Download zur Verfügung steht. Neben der Lizenzvereinbarung bietet die Broschüre nützliche Hinweise zur Beauftragung von Architekturfotos, zur Auswahl von Fotografen und zu Briefings für Fotoaufträge. Ergänzend klärt die Publikation über Urheber- und Nutzungsrechte auf und nennt typische Arten der Verwendung von Architekturfotos.
Die jüngst geschlossene Vereinbarung soll Auftakt für weitere konstruktive Gespräche beider Verbände sein. Partnerschaftlich wollen sie zukünftig mit verständlichen, rechtssicheren und fairen Auslobungsrichtlinien den Arbeitsalltag von Bildschaffenden und Bildnutzenden erleichtern. „Uns ist sehr daran gelegen, im offenen Dialog mit unseren Auftraggebern und Lizenznehmern gemeinsam Lösungen für einheitliche Regelungen bei Bildnutzungen zu finden“, so BVAF-Vorstandsmitglied Markus Dorfmüller. Die BDA-Publikation “Architektur und Fotorecht“ steht als kostenlose PDF zum Download auf der BDA-Website zur Verfügung:
https://www.bda-bund.de/2021/03/neue-bda-publikation-architektur-und-fotorecht/
www.bvaf.de