Neue Bestimmungen in den Luftverkehrsordnung regeln seit Anfang des Jahres den Betrieb von Fotodrohnen. Nun melden beim Deutschen Journalistenverband vermehrt Bildjournalisten, denen kleinliche Behörden die Arbeit mit Fotodrohnen praktisch unmöglich machen. So weigern sich manche Behörden schlicht, Genehmigungen für Fotoaufnahmen herauszugeben, andere kündigten Bearbeitungskosten von mehrenden tausend Euro an. Die Erlaubnis werde oft nur für den Einzelfall erteilt und müsse unter Umständen in jedem Bundesland neu beantragt werden.
Selbst Fachleute in den Behörden räumen ein, dass die Verordnung in sich nicht stimmig sei.Gleichzeitig wüssten sie nicht, wo sie mögliche Ausnahmen erlauben könnten und wie sie eine Amtshaftung vermeiden könnten.
Der DJV bereitet derzeit eine Eingabe beim zuständigen Bundesministerium vor. Bildjournalisten, die weitere Probleme bei der Arbeit mit Fotodrohnen schildern können und mit der Weiterleitung an das Ministerium einverstanden sind, werden gebeten, sich jetzt mit einer schriftlichen Darstellung der Vorfälle beim Referat Bildjournalisten im DJV zu wenden. Die Adresse lautet: hir@djv.de.
Warenkorb
- BENEATH THE SURFACE24. Mai 2024
- Alice Springs-Retrospektive23. April 2024
- Franziska Stünkel – Street Photography31. Mai 2024
- Quo vadis Leica?7. Juni 2024
- Insolvenzversteigerung5. Mai 2024
- Made in Germany7. Mai 2024
- LOBA Shortlist 202416. Juli 2024
- Die digitalen M16. Juli 2024
- Fotopark 202416. Juli 2024
- Gipfeltalk 202416. Juli 2024
- Wo fotografische Leidenschaft auf weibliche Perspektiven trifft15. Juli 2024
Service:
Newsletter