Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat einen Fotowettbewerb zum Thema Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben mit dem Titel „Mensch, Arbeit, Handicap“ ausgeschrieben an dem sich bis zum 31. Mai 2017 Fotografinnen und Fotografen ab 18 Jahre beteiligen können. Ausgelobt sind Preisgelder von insgesamt 22.000 Euro. Pro Person kann wahlweise ein Einzelfoto oder eine bis zu fünf Motive umfassende Fotostrecke eingereicht werden.
Hintergrund des Wettbewerb ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die in Deutschland seit 2009 gilt. Kern der Konvention ist die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Handicap. „Eine zentrale Rolle kommt dabei der Arbeitswelt zu“, erklärt Prof. Dr. Stephan Brandenburg, Hauptgeschäftsführer der BGW. „Denn Arbeit schafft Struktur, verbessert die Möglichkeit soziale Beziehungen aufzubauen und trägt zum Selbstwertgefühl bei.“
Idealerweise werben die Wettbewerbsbeiträge in ihrer Grundaussage für eine inklusive Arbeitswelt. Es besteht jedoch keine Beschränkung bei der Motivwahl – alle Beiträge, die sich ernsthaft der Thematik widmen, sind willkommen. Über die Preisvergabe entscheidet eine Fachjury: Dirk Artes (Art-Direktor bei chrismon), Peter Bialobrzeski (Professor für Fotografie an der Hochschule für Künste Bremen), Lars Lindemann (Fotochef beim GEO-Magazin), Rainer Schmidt (ehemaliger Paralympionike) sowie Dr. Ulrich Bethge und Silvia Thimm (Mitglieder des BGW-Vorstands).
Die Prämierung der 15 besten Wettbewerbsbeiträge erfolgt Anfang September 2017 im Rahmen des Fachkongresses BGW forum in Hamburg.
Weitere Informationen www.bgw- online.de/fotowettbewerb
Behinderung und Inklusion in Deutschland
2013 lebten in Deutschland nach Daten des Statistischen Bundesamtes rund 7,5 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Schwerbehinderung. Davon hatten circa 62 Prozent eine körperliche Behinderung und rund 20 Prozent eine zerebrale, geistige und/oder seelische Behinderung. Bei etwa 18 Prozent der betroffenen Menschen konnte die Art derBehinderung nicht eindeutig zugeordnet werden. Die Arbeitslosenquote der Menschen mit Schwerbehinderung betrug 2015 nach dem „Inklusionsbarometer Arbeit“ der Aktion Mensch 13,9 Prozent – gegenüber 8,6 Prozent in der Vergleichsgruppe ohne Schwerbehinderung. Über 181.000 Menschen mit Behinderung waren der Studie zufolge 2015 arbeitslos. Gleichzeitig waren von den sogenannten Pflichtarbeitsplätzen, die Unternehmen für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bereitstellen müssen, nur33.000 unbesetzt.
Deutschland war einer der ersten Staaten, welche die UN-BRK am 30. März 2007 unterzeichnet haben. Am 26. März 2009 ist sie in Kraft getreten. Die Bundesregierung, viele Bundesländer, Landkreise, Kommunen und auch die gesetzliche Unfallversicherung haben Aktionspläne zur Inklusion herausgegeben und sind dabei, diese umzusetzen.
„Als Berufsgenossenschaft beschäftigen wir uns zum einen damit, wie unsere Versicherten gesund und sicher arbeiten können – egal, ob sie mit einer Behinderung leben oder nicht“, erklärt Prof. Dr. Stephan Brandenburg. „Zum anderen gehört es zu unserem gesetzlichen Auftrag, Versicherte nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder im Falle einer Berufskrankheit wieder ins Berufsleben einzugliedern,“ so der Hauptgeschäftsführer der BGW. „In beiden Aufgabenbereichen spielt das Thema Inklusion eine große Rolle.“