Für den Handel ist die Möglichkeit zur Vereinbarung längerer Zahlungsziele mit seinen Lieferanten von großer Bedeutung. Nur so können angesichts der breiten Sortimente die Kosten für die Lagerhaltung auch seltener gekaufter Waren fair verteilt werden.
„Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf schränkt die Vertragsfreiheit im Bereich der AGB-Kontrolle von Zahlungszielvereinbarungen unverhältnismäßig ein. Damit werden Wettbewerbsnachteile zu Lasten der deutschen Wirtschaft und administrative Belastungen für die Unternehmen bewusst in Kauf genommen“, so HDE-Rechtsexperte Peter J. Schröder.
Der HDE setzt sich für eine Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben ein und verweist in diesem Zusammenhang auch auf die entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Demnach sollen Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt durch einseitig strengere Umsetzungen von EU-Richtlinien in Deutschland vermieden werden.
Positiv bewertet der HDE die Tatsache, dass der Gesetzentwurf Individualvereinbarungen für Zahlungsfristen von bis zu 60 Tagen zulässt. „Es ist ein positives Signal, dass der Justizminister wenigstens in diesem Bereich der Vertragsfreiheit Raum lässt und die bewährten Handlungsspielräume für die Unternehmen erhalten will“, so Schröder weiter.