Auf Antrag des Deutschen Fotorats ist die Analoge Fotografie heute von der deutschen UNESCO-Kommission in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes als traditionelle Handwerkstechnik aufgenommen worden.
Die Kulturministerkonferenz der Länder und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien haben bestätigt, dass die Analoge Fotografie – also die Fertigung von Bildnissen als Positiv-Unikate oder als Negative zur Vervielfältigung mittels analoger fotografischer Verfahren – in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen wird.
Die Aufnahme erfolgt auf Basis einer Vorschlagsliste der Kulturministerkonferenz der Länder und nach Prüfung, Bewertung und Empfehlung durch das unabhängige Fachkomitee für das Immaterielle Kulturerbe, das bei der Deutschen UNESCO-Kommission angesiedelt ist.
Den Antrag hatten für den Deutschen Fotorat im Herbst 2023 Christian Klant und Thomas Gerwers gestellt. Unterstützt wurden sie unter anderem durch entsprechende Gutachten von Prof. Dr. Rudolf Gschwind und Prof. Ute Mahler.
Über Neuaufnahmen in das Verzeichnis wird regelmäßig in einem mehrstufigen Verfahren entschieden. Bereits im Herbst 2024 war die Aufnahme in das Landesinventar des Immateriellen Kulturerbes in Nordrhein-Westfalen bestätigt worden. Damit verbunden war die Nominierung für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Die Neuaufnahmen in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes spiegeln die kulturelle Vielfalt und regionale Besonderheiten wider. Die Aufnahme der Analogen Fotografie ist eine wichtige Würdigung dieser Kulturtechnik.“
Die Deutsche UNESCO-Kommission zur Begründung: „Insbesondere im 19. und 20. Jahrhundert wurde eine Vielzahl von Techniken und Verfahren zur Vervielfältigung in der Fotografie entwickelt, die unsere Gesellschaft seitdem fundamental geprägt haben. Das Wissen um Herkunft und Anwendung analoger Fotografieverfahren verschwindet aufgrund digitaler Angebote allmählich aus dem Alltag und wird nur noch von wenigen Spezialistinnen und Spezialisten in seiner ganzen Komplexität erlernt und gelehrt. Gleichzeitig erfährt die analoge Fotografie als Freizeitbeschäftigung und künstlerische Ausdrucksform eine Wiederbelebung“.
Beiträge aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei internationalen UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. Insgesamt verzeichnet Deutschland derzeit zehn Einträge auf den UNESCO-Listen.