Ab 1. Januar gilt für Kunstverkäufe bekanntlich wieder die reduzierte Umsatzsteuer von 7 Prozent, allerdings mit Ausnahme von Fotografien. Der Deutsche Fotorat hat in einer Umfrage wissen wollen, wie Fotografen und Galeristen das Thema bislang in der Praxis handhaben.
Rund 75% der Befragten empfinden die Abgrenzung von Kunst zur Fotografie als unklar geregelt. Hingegen stimmen nur 12% der Teilnehmenden zu, sich bei der Wahl des steuerrechtlich korrekten Umsatzsteuersatzes absolut sicher zu fühlen. Ganze 86% wünschen sich eine Gleichstellung von künstlerischer Fotografie und anderen Kunstrichtungen. Hilfreich hierfür könnte ggf. eine durch klare Kriterien definierte Abgrenzung zwischen angewandter und künstlerischer Fotografie sein. Dies wird von 76% der Befragten befürwortet.
Im Rahmen der anonymen Umfrage wurde auch erhoben, welchen Umsatzsteuer-Satz die beiden Gruppen jeweils in der Praxis anwenden. Demnach verkaufen 12% der Galeristen fotografische Kunst zum reduzierten Umsatzsteuer-Satz und 88% zum regulären Satz.
Bei den Fotografierenden sieht das Verhältnis deutlich anders aus: 42% verkaufen eigene künstlerische Fotografie zum reduzierten Umsatzsteuer-Satz, 58% zum regulären, was aus Sicht des Fotorats darin begründet sein mag, dass bei Verkäufen, die von Kunstschaffenden anderer Disziplinen selbst abgewickelt werden (also nicht über eine Galerie) auch bisher der reduzierte Umsatzsteuer-Satz zum Tragen kommt. Noch undurchsichtiger wird die Situation, wenn von Finanzämtern oder Steuerberatenden widersprüchliche Angaben hierzu gemacht werden.
Kommentar eines Galeristen: „Dass künstlerische Fotografie in Museum gezeigt wird und das Steuerrecht diese künstlerische Gattung nicht als Kunst akzeptiert ist einfach absurd und schadet dem Medium. Zudem macht dieser Umstand uns Galeristen im internationalen Vergleich weniger konkurrenzfähig.“
Der Deutsche Fotorat begrüßt daher in seiner Stellungnahme, dass Kulturstaatsministerin Claudia Roth sich für eine Gleichstellung von Fotografie und anderen Kunstrichtungen ausspricht. Aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode wird es in der Frage aber wohl auf ihre Nachfolgerin im Amt ankommen, zumal vor allem zollrechtliche Bestimmungen für die Besteuerung von Fotokunst maßgeblich sind, so dass hier EU-Bestimmungen angepasst werden müssten.