Die VG Bild-Kunst kündigt im Zusammenhang mit der 2021 eingeführten urheberrechtlichen Haftung der Betreiber von sozialen Plattformen die Einführung einer Opt-out-Datenbank für Bilder an.
Die Social-Media-Bildlizenz ist eine erweiterte Kollektivlizenz und nutzt damit ein neues, vom deutschen Gesetzgeber ebenfalls 2021 eingeführtes Instrument: Die VG Bild-Kunst kann damit alle Bildwerke lizenzieren, auch diejenigen von Außenstehenden, mit denen sie in keinem Vertragsverhältnis steht.
Auch diese haben ein Recht auf Ausschüttung, können aber der Einbeziehung ihrer Rechte widersprechen.
Diejenigen VG-Mitglieder, die mitmachen wollen, haben nun in bestimmten Fällen Probleme, die Rechte an einzelnen Werken freizugeben: So könnte zum Beispiel der Kunde einer Fotografin darauf bestehen, die Nutzungsrechte exklusiv zu erwerben, um illegale Uploads im Social Web unterbinden zu können. Oder das Foto bildet eine Person ab, deren Persönlichkeitsrechte für das Social Web nicht freigegeben wurden.
Für diese Fälle bietet die VG Bild-Kunst ihren Mitgliedern eine Bilddatenbank an, in die auszunehmende Bildwerke hochgeladen werden können. Auf diese Weise soll die Hürde, bei der Social-Media-Bildlizenz mitzumachen, erheblich gesenkt werden. Wer dagegen gänzlich aussteigen will, braucht die Datenbank nicht – ein Widerspruch gilt für alle eigenen Werke.
Die Opt-out-Datenbank zeigt den Lizenznehmern der VG Bild-Kunst an, welche einzelnen Werke nicht von der Kollektivlizenz umfasst sind. Damit ist allerdings nicht automatisch die Einstellung der Bilder in einen Uploadfilter verbunden.
„Erwartungsgemäß stößt die Social-Media-Bildlizenz bei den Plattformbetreiber*innen, mit denen die Bild-Kunst bisher Gespräche geführt hat, nicht auf große Begeisterung“, so die VG in einem Statement. „Drücken wir es einmal vorsichtig aus: Die Betreiber*innen sind ihren Aktionär*innen gegenüber verpflichtet, ihre Gewinne zu maximieren, und halten es deshalb für notwendig, das neue Instrument der erweiterten Kollektivlizenz rechtlich maximal in Frage zu stellen. Denn verständlicherweise gibt es hierzu noch keine Rechtsprechung.“ Daher geht die VG Bild-Kunst damit, die Social-Media-Bildlizenz vor Gericht durchsetzen zu müssen.
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